Mein Vertrag läuft am 3.8.09 aus, da bin ich noch in der Elternzeit. Jetzt ist meine Frage ist das zulässig. Darf das der Arbeitgeber und an wenn wende ich mich dann? Beim Arbeitsamt oder wo?
Danke für die Beantwortung
Liebe Grüße Stephanie
Mitglied inaktiv - 17.06.2008, 16:36
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn der Vertrag automatisch ausläuft kündigt der AG ja nicht, dann ist es zulässig. Wenden Sie sich schnellstmöglich an das AA, aber wenn Sie in EZ sind werden Sie keine Leistungen erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2008
Antwort auf:
Elternzeit
moin ,
mein vertrag ist auch während der erziehungszeit ausgelaufen..
du mußt dich dann 3 monate vor ende der erziehungszeit beim amt melden sofern du noch keinen neuen job hast.
und solang du noch erziehungsgeld bekommst bist du auch beitragsfrei bei deiner krankenkasse falls du nicht verheiratet bist ..
ich bin nun arbeitssuchend gemeldet da meine erziehungszeit bald ausläuft..
lg eve
Mitglied inaktiv - 17.06.2008, 20:14