Hallo, am 11.01.06 kam unser erstes Kind zur Welt. Im Nov. 2005 hatte ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Von Oktober 2006 bis Mai 2007 war ich in Teilzeit in der Elternzeit berufstätig. Am 05.07.07 kam dann unser zweites Kind zur Welt, für das ich bereits im Mai 2007 drei Jahre Elternzeit beantragt hatte und gleichzeitig darum bat, das dritte Jahr der möglichen Elternzeit für das erste Kind auch noch zu nehmen. Dies wurde aber gar nicht berücksichtigt. Ich habe vom Arbeitgeber nur eine Bestätigung zur Elternzeit bis 04.07.2010. Ist es tatsächlich so, dass mir das dritte Jahr der Elternzeit vom ersten Kind entgeht, obwohl ich alle Fristen für die Beantragung eingehalten habe? Auf telefonische Nachfrage wurde mir nur mitgeteilt, dass ich "zu früh wieder schwanger geworden bin" bzw. "wenn ich das dritte Jahr der Elternzeit beantragt hätte, bevor ich wieder eine weitere Schwangerschaft bekannt mache, dann hätte ich das dritte Jahr einfach noch hinten dran hängen können", also dann bis 2011 - das klingt für mich ziemlich unlogisch...Habe ich nicht einen gesetzlichen Anspruch darauf, das dritte Jahr der Elternzeit auch vom ersten Kind noch nehmen zu können? Was ist denn mit der Aussage, dass man das dritte Jahr flexibel bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen kann (in Absprache mit dem AG). Darf der Arbeitgeber dieses dritte Jahr wg. Schwangerschaft in der Elternzeit einfach so ablehnen??? Wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 14.09.2007, 21:39