Hallo Frau Bader. Ich habe eine sehr wichtige Frage und zwar: Ab Oktober sollte ich wieder anfangen zu arbeiten, aber jetzt ist es so das unsere Tochter ab Oktober von 8.00-12.30 in den Kindergarten geht. Ich könnte aber erst um 9.00 Uhr an meiner alten Arbeitsstelle (Radiologie) sein, weil ich fast eine Stunde fahren muß und dann auch schon um 11.30 wieder nach hause zurück um unseren Stöpsel abzuholen. Deshalb habe ich mit meinem Chef gesprochen und auch er meinte das das nicht zumutbar wäre für das Kind da ich selten pünktlich gehen könne und der Aufwand der Fahrzeit viel zu hoch sei für 2 1/2 Stunden. Er würde einer Kündigung seitens der Praxis zustimmen. Würde ich in dem Fall überhaupt Arbeitslosengeld bekommen und ist es abhängig vom Verdienst des Ehepartners.
Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 22:54