Hallo, Frau Bader, ich habe für meine im April 2004 geborenen Zwillinge 3 Jahre Elternzeit beantragt und genommen und habe mich anschließend (als Beamtin) aus famil. Gründen (Kiga-Einstieg hat nicht funktioniert) für 3 Jahre beurlauben lassen. Rein zufällig habe ich nun von der neuen Elternzeitregelung erfahren, nach der es mögl. ist, je 1 Jahr pro Zwilling zu übertragen. Ich gehe davon aus, dass ich rückwirkend eine Übertragung nicht mehr geltend machen kann, frage mich aber, ob mich mein Dienstherr über diese neue Regelung hätte informieren müssen. Vielen Dank für Ihre Antwort Heinke B.
Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 14:26