Hallo Frau Bader,
ich habe folgendes Problem:
Mein 1stes Kind wurde am 31.07.2000 geboren, ich hatte damals 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Mein 2tes Kind wurde Mitte Oktober 2002 geboren. Da ich davon ausgegangen war, daß ich ja sowieso noch bis zum 31.07.2003 EU vom 1sten Kind habe, hatte ich mich bisher noch nicht mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt. Jetzt habe ich gehört, daß aus diesem Grund mein Anspruch auf EU für das zweite Kind verfallen sei und ich - falls ich diesen in Anspruch nehmen wolle - mein Arbeitsverhältnis kündigen müsse. Da ich diese Info von der Dame erhalten habe, die derzeit meinen Arbeitsplatz innehat, habe ich den Verdacht, daß sie mich zu einer Kündigung bringen will, um selbst auf der Arbeitsstelle bleiben zu können.
Ganz lieben Dank für ihre Hilfe
Inga
Mitglied inaktiv - 14.03.2003, 23:11
Antwort auf:
Elternzeit zweites Kind
Hallo,
Sie können zum Ende des EUs des 1. Kindes mit einer vorherigen Frist von 8 Wo. neuen EU bis zum 3. Geb. des 2. Kindes (bzw. 8. Geb.) beantragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2003
Antwort auf:
Elternzeit zweites Kind
Hi Inga
Also m.E. hat die die Dame wirklich total falsch informiert. Soviel ich weiss musst Du dem AG 6 Wochen vorher Bescheid geben wie lange Du in Elternzeit gehst. Ich glaube es reicht mit Beginn der Muschutzzeit.
Lass Dich nicht verarschen. Ich hab mein drittes Kind in der Elternzeit meiner Zwillinge bekommen und bei meinem AG ca. 2 Monate vorher die Dauer des EU`s mitgeteilt.
Viele Grüsse
Mecia
Mitglied inaktiv - 15.03.2003, 11:21
Antwort auf:
Elternzeit zweites Kind
Also soweit ich weiß kann man die Elternzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen und muß dies spätestens 8 Wochen vorher schriftlich anmelden-allerdings sind es dann bei Dir nicht nochmal volle 3 Jahre sondern nur bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes!
Mitglied inaktiv - 15.03.2003, 13:10