Ich bin derzeit noch in meiner Elternzeit, bin nun wieder schwanger. Ich habe bereits einen neuen Arbeitsvertrag für eine Teilzeitstelle bei meinem Arbeitgeber bekommen. Dieser gilt ab dem 22.8. vorher habe ich noch Resturlaub aus meiner vollzeitstelle als Krankenschwester, da ich im beschäftigungsverbot war. Kann ich von dem Arbeitsvertrag zurück treten oder tritt mein alter wieder in Kraft da dieser ja auch noch gültig ist bis zum 22.8. . Ich müsste ja nun die Elternzeit beenden und gehe somit wieder ins beschäftigungsverbot aber was für ein Lohn würde ich dann bekommen von der vollzeitstelle wie vorher oder tritt schon der Teilzeitvertrag in Kraft ? Lieben Gruß Nadine9
von Nadine9 am 12.04.2018, 17:22