Sehr geehrte Frau Bader,
wie lange kann man bei AlgII-Bezug Elternzeit in Anspruch nehmen? Muß man während dieser Zeit Termin beim Jobcenter wahrnehmen? Muß man sich auf Vermittlungsvorschläge bewerben?
Vielen Dank.
von
happymum74
am 12.08.2011, 19:46
Antwort auf:
Elternzeit während Alg II-Bezug
Hallo,
EZ kann man nur beantragen, wenn man einen AG hat.
Man wird idR für drei Monate von der Arbeitssuche freigestellt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2011
Antwort auf:
Elternzeit während Alg II-Bezug
Du kanst 12 Monate in anspruch nehmen und wirst dann für diese Zeit als Vermittlungsunfähig aus dem Programm genommen, musst keine Termine und keine Bewerbungsvorschläge wahrnehmen.
von
franzi1406
am 12.08.2011, 21:25
Antwort auf:
Elternzeit während Alg II-Bezug
Elternzeit in dem Sinne gibt es nur mit Arbeitgeber, bei dem man sie nehmen kann.
In der Regel ist es wohl aber so, dass man 3 Jahre in Ruhe gelassen wird, bis das Kind in den Kindergarten geht.
Elterngeld wird bei ALGII als Einkommen gerechnet und ist nicht mehr frei, sofern man es nicht erarbeitet hat.
Hatte ich auch zur Überbrückung, da damals alleinerziehend.
Mit mir wollten sie 2 Wochen nach der Geburt über meine Bewerbungssituation sprechen, hatte sich nach einem Telefonat dann erledigt.
Mitglied inaktiv - 13.08.2011, 06:22