Elternzeit vorzeitig beenden zum Mutterschutz von Kind 2?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden zum Mutterschutz von Kind 2?

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich eigentlich noch bis Dezember 2014 in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger, der Entbindungstermin liegt im August. Ist es richtig, dass ich die Elternzeit von Kind Nr. 1 vorzeitig beenden kann und zwar zeitlich passend zum Beginn des Mutterschutzes von Kind Nr. 2.? Habe ich dann tatsächlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (die üblichen 13€) UND den Arbeitgeberanteil zum vorherigen Netto? Handelt es sich dabei dann um das letzte Nettogehalt als ich noch vor Kind 1 gearbeitet habe oder wird der Anteil dann aus den (bereits ausgelaufenen) 67% Elterngeld berechnet? Was passiert mit der "restlichen" Elternzeit von Kind Nr 1? Kann ich mir die irgendwie "aufsparen" und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, oder wird die dann an die Elternzeit von Kind Nr 2 angehängt? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort! Mirada

von Mirada am 13.02.2014, 14:32



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden zum Mutterschutz von Kind 2?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2014



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


Inflastionsausgleichsprämie - Mutterschutz und elternzeit

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mit der Abrechnung Dezember 2023 eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Dies geht aus meiner Abrechnung hervor. Heute mit der Januar 2024 Abrechnung wurde allerdings eine Korrektur vorgenommen und die Prämie wieder abgezogen. Ich befinde mich seit Ende Oktober 2023 in Mutterschutz bis Ende Januar 202...


Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechung des Elterngeldbetrags in meinem Falls, da ich den Resterholungsurlaub direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte (Vereinbarung mit dem Arbeitgeber). Mein Baby kam 10 Tage vor ET zur Welt, somit gelten bei mir der 1., 2. und 3. Lebensmonat als Basiselterngeld-Monate. Der 3. Lebensmonat beste...


Elternzeit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen: Am 4.7.24 endet meine 3jährige Elternzeit von Kind 1. Mein neuer Mutterschutz von Kind 2 beginnt voraussichtlich am 14.7.24 (dazwischen liegen 6 Arbeitstage). Urlaub/Überstunden habe ich nicht mehr genügend um dies abzudecken.  Kann ich den Urlaub aus der neuen Mutt...


Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...