Hallo Frau Bader,
Ich habe einen Sohn, mittlerweile fünf Jahre alt, und eine Tochter mit 11 Monaten. Ich habe bei beiden Kindern bei meinem Arbeitgeber jeweils 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Bei meinem Sohn bin ich nach 1,5 Jahren in Teilzeit wieder arbeiten gegangen (Teilzeit in Elternzeit). Bei meiner Tochter werde ich ebenfalls nach 1,5 Jahren in Teilzeit wieder einsteigen.
Nun zu meiner Frage: Kann ich Anfang nächsten Jahres meine Elternzeit vorzeitig beenden und mir die restliche Zeit zur Einschulung meines Sohnes nächstes Jahr bzw meiner Tochter in 2025 aufheben? Ich würde dann jeweils 2 Monate nehmen wollen.
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 24.01.2020, 15:17
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden und zur Einschulung noch mal nehmen?
Hallo,
eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des AG möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2020
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden und zur Einschulung noch mal nehmen?
der vorzeitigen beendigung der elternzeit muss der AG zustimmen
von
mellomania
am 24.01.2020, 16:54
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden und zur Einschulung noch mal nehmen?
Edit: Davon, dass der AG einer vorzeitigen Beendigung zustimmt, ist auszugehen. Frage ist nur ob ich dann zur Einschulung wieder Elternzeit nehmen kann.
Mitglied inaktiv - 24.01.2020, 21:33
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden und zur Einschulung noch mal nehmen?
Hallo,
Wann ist dein älteres Kind geboren?
Ab Juli 2015 gibt es eine neue Regelung.
Für Kinder, die ab diesem Zeitpunkt geboren werden, darf Elternzeit auch ohne Zustimmung des AG genommen werden (bis zum 8.Geburtstag), bei den Kindern, die davor geboren wurden, muss der AG der Übertragung nach dem 3. Geburtstag zustimmen.
Du musst die EZ nur rechtzeitig ankündigen geboren ab Juli 2015). 13 Wochen vorher.
LG luvi
von
luvi
am 24.01.2020, 22:07
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden und zur Einschulung noch mal nehmen?
Beim älteren Sohn sind die drei Jahre Elternzeit doch rum....
Bliebe nur für das andere Kind, die Zustimmung zur Beendigung der Elternzeit einzuholen und dann zu beantragen. 13wochenfrist
Mitglied inaktiv - 24.01.2020, 23:23