Guten Tag Ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich habe zwei Kinder und bin nun wieder schwanger. 1. Kind Beginn Mutterschutz 05.09.2013 Geburt 27.10.2013 Ende Elternzeit regulär 26.10.2016 2. Kind Beginn Mutterschutz 19.01.2016 Geburt 11.03.2016 Ende Elternzeit 10.03.2016 Die verbleibenden 9 Monate von dem 1. Kind wurden mit Zustimmung von Arbeitgeber nach Elternzeit von dem zweiten Kind angehängt. Somit besteht Elternzeit bis 10.12.2019. Nun kommt das dritte Kind voraussichtlich am 19.06.2019. Mutterschutz beginnt am 08.05.2019. Somit habe ich noch 7 Monate von meinem ersten Kind „übrig“. Kann ich die Elternzeit von meinem ersten Kind nach dem dritten Kind nehmen oder ist dies nicht möglich da sie dann schon über 8Jahre alt ist? Oder kann ich auch erst die restlichen 7 Monate nehmen und danach die drei Jahre für das dritte Kind? Wie ist das rechtlich? Muss ich meinen Arbeitgeber nur in Kenntnis setzen oder muss er der Übertragung zustimmen? Ich hoffe Sie können mir bei der kniffligen Frage weiter helfen. Vielen Dank im Voraus
von Loona321 am 06.01.2019, 18:56