Hallo,
ich habe 2J und 8Monate Elternzeit beantragt und möchte jetzt auf 3Jahre verlängern. In meinem Antrag auf Elternzeit steht allgemein, dass der Arbeitnehmer einer Verlängerung zustimmen muss. Muss der Arbeitnehmer, weil ich diesen Antrag so unterschrieben habe, nun doch zustimmen, denn gesetzlich dachte ich, dass, wenn ich so viel (2J 8M) schon vorher beantragt habe, eine Verlängerung nicht mehr abgesegnet werden muss?
Danke
von
Wunder44
am 11.02.2020, 14:11
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
Sie meinen Arbeitgeber?
Sie müssen es nur mitteilen, es bedarf keiner Zustimmung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2020
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Nein, zustimmen im Sinne von "er kann auch ablehnen" muss er nicht. Aber du musst ihn dennoch darüber rechtzeitig informieren, dass du um 2 Monate verlängerst.
von
cube
am 11.02.2020, 14:19
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
um 4 Monate verlängerst - sorry :-)
von
cube
am 11.02.2020, 14:19
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Das heißt, auch wenn in diesem Antrag auf Elternzeit steht, dass eine Verlängerung immer der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, gilt das dann einfach nicht und ist nicht rechtens, weil ich ja bereits über die Bindungsfrist hinaus bin mit meinen 2 Jahren und 8 Monaten die ich schon genehmigt bekommen habe, also ist dann dieser Antrag auf Elternzeit im Grunde, beziehungsweise dieser Abschnitt nichtig- korrekt?
von
Wunder44
am 11.02.2020, 14:21
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Der Zustimmung des AG bedarf es, wenn du weniger als 2 Jahre genommen hättest.
Vermutlich steht es deshalb da. Weiß ja vorher keiner, wie lange du EZ eintragen wirst im Antrag.
von
cube
am 11.02.2020, 14:41