Mein erstes Kind wurde am 09.11.2009 geboren und ich machte 1 Jahr Erziehungszeit. Mein zweites Kind wurde am 09.04.2012 geboren und ich nahm 2 Jahre Elternzeit (bis zum 10.04.2014) ist dies genehmigt worden. Nun haben wir beschlossen bis zum 3. Lebensjahr zu verlängern (also 10.04.2015).
Ich frage mich nun was ist mit den 2 Jahren Elternzeit von meinem ersten Sohn. Habe ich einen Anspruch / Recht darauf diese 2 Jahre auch noch zu nehmen? Ich habe gelesen das es möglich ist bis zum 8. Lebensjahr darauf zurück zugreifen. Wäre es nun prinzipiell möglich in meinem Fall insgesamt 3 Jahre Elternzeit zu nehmen? (also 2 Jahre von meinem Ältesten und das 1 von meinem Jüngsten?)
Ich würde mich über eine Antwort von ihnen freuen.
Freundliche Grüße Elayne
von
Elayne
am 26.04.2013, 11:41
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Hallo,
man kann pro Kind über das dritte Lebensjahr hinaus bis zu zwölf Monate beim Arbeitgeber beantragen, hat aber keinen Anspruch darauf. Diese Zeit kann höchstens bis zum achten Lebensjahr genommen werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2013
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Nein, leider nicht.
Grundsätzlich kannst Du maximal 12 Monate der EZ über das 3. Lebensjahr hinaus übertragen.
Sprich für Dein erstes Kind kannst Du maximal noch ein Jahr nehmen.
Für Dein zweites Kind kannst Du aber auch nur noch ein jahr nehmen, da Du für das zweite Kind ja bereits 2 Jahre genommen hast.
Das dritte Jahr für Kind 2 zu nehmen ist einfach. Da Du bereits 2 jahre EZ genommen hast, kannst Du das dritte jahr einfach dranhängen. Musst Du nur mindestens 7 Wochen vorher schriftlich Deinem AG mitteilen.
Das Jahr für das erste Kind kannst Du dann im Anschluss nehmen, wenn Dein AG zustimmt. Denn eine Übertragung über das 3. Lebensjahr hinaus bedarf der Zustimmung des AG.
Wenn Dein AG dem zustimmt, dann kannst Du das Jahr dann noch nehmen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.04.2013, 11:57