Sehr geehrte Frau Bader, bisher habe ich Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Kindes beantragt. Diese würde ich jetzt gern noch um 1 Jahr, also bis zum 3. Geburtstag, verlängern. Habe hier zu dem Thema mal ein bißchen nachgelesen und folgendes gefunden:"Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hi-nausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein." Was bedeutet schriftlich? Reicht es auch aus wenn ich einen handschriftlichen Brief bei meinem AG einreiche? Oder muss das am PC oder mit Schreibmaschine geschrieben sein? unser Drucker ist im moment kaputt.
Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 00:47