Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe für meine Tochter zwei Jahre Elternzeit ab Geburt beantragt. Diese Elternzeit endet nun zum 15.06.2020. Ab 16.06.2020 sollte ich wieder arbeiten. Nun möchte ich doch lieber meine Elternzeit verlängern und bis zum dritten Lebensjahr verlängern. Allerdings habe ich jetzt die 7 Wochenfrist versäumt. Kann der Arbeitgeber jetzt die Verlängerung grundsätzlich ablehnen oder verschiebt sich die Verlängerung um die versäumte Zeit nach hinten. Gruß Andrea
von msmtvml am 11.05.2020, 09:19