Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitgeber erlaubt eine Änderung der Erziehungszeit. Viele Kolleginnen verlängern sie nach 6 Monaten von ein auf zwei Jahre und lassen sich den Rest des Elterngeldes splitten. Es ist eigentlich egal, weil die Gesamtsumme sich nicht ändert.
Ich möchte durch einen abartigen Kitaplatzmangel mit Plätzen, bei denen man eine Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln 1h für eine der 4 Strecken untergewegs ist, gleich 2 Jahre nehmen und falls ich doch eine Platz bekomme eventuell auf ein 1,5 Jahre verkürzen.
Da es vom Arbeitgeber in Ordnung wäre, dreht sich meine Frage nur um das Elterngeld.
Wenn ich die Elternzeit nach 6 Monaten noch verkürze, würde ich dann noch für den Rest mehr bekommen können, sodass die Gesamtsumme erreicht wird?
Oder hätte ich einfach Pech, bzw. würde ich weiter Elterngeld bekommen und es entsprechend meinem Gehalt auf das Minimum reduziert werden?
Der sichere Weg wäre der meiner Kolleginnen, es ist aber für Kollegen und Arbeitgeber immer ungünstig nach 6 Monaten zu erfahren, dass doch noch eine Elternzeitvertretung für 18 Monate gebraucht wird.
Danke
von
Äpfelchen
am 16.08.2018, 19:35
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Hallo,
Sie können die 10 Mo. EG aufteilen, wie Sie möchten und bei jedem Mo neu entscheiden, ob Sie in als Basis-EG o EG-Plus nehmen möchten. Im Zweifel können Sie es sich auch, wenn Sie eher arbeiten gehen, nach dem 12 LM auf einmal auszahlen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2018
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Mein Rat, melde 2 Jahre EZ an, gebe auch gleichzeitig an das du evtl vorher wiederkommst um innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. je nachdem wie es mit der Kinderbetreuung aussieht. Arbeiten darfst du in der EZ 15-30 Stunden die Woche. EG lässt du dir auf ein Jahr auszahlen und legst monatlich die Hälfte auf ein Sparkonto, plus das halbe nachgeburtliche Mutterschaftsgeld. Dafür bekommst du dann auch noch Zinsen, zwar nur Cents, aber mehr wie wenn du es bei der EG-Kasse lässt. Klappt es mit der Kinderbetreuung nicht, kannst du von dem Ersparten zerren, klappt es doch, musst du dir kein Stress machen das dir das EG gekürzt wird wegen dem Verdienst. den, wenn du mal mit dem EG durch bist, gibt es keine Verdienstgrenze, du darfst in der EZ so viel verdienen wie du magst. Nur eben nicht mehr wie 30 Stunden arbeiten. Einen Betreuungsplatz zu bekommen der nicht Vollzeit ist könnte zudem leichter sein.
von
Felica
am 16.08.2018, 20:39