Elternzeit verkürzen und später im gleichen Kalenderjahr nehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verkürzen und später im gleichen Kalenderjahr nehmen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis und bin derzeit in Elternzeit. Meine Tochter wurde Mitte Mai 2018 geboren und ich hatte 9 Monate Elternzeit bis Mitte Februar beantragt.Nun möchte ich gerne Mitte Januar 2019 schon wieder arbeiten und die Elternzeit auf 8 Monate verkürzen, muss allerdings von Mitte Mai bis Mitte Juli 2019 nochmal 2 Monate Elternzeit nehmen, weil erst dann ein Kita-Platz vorhanden ist. Ist dies arbeitsrechtlich möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt? Dieser sagt, ich müsse wohl dann die 9 Monate erst voll ausreizen und danach nochmal 2 Monate einreichen. Meines Erachtens sollte es aber auch mit Verkürzung möglich sein.Alternativ könnte ich aber die Elternzeit verlängern von Mitte Februar bis Mitte Juli und von Mitte Januar bis Mitte Mai 30 Stunden arbeiten oder? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. MfG Aposol

von Aposol am 05.12.2018, 10:28



Antwort auf: Elternzeit verkürzen und später im gleichen Kalenderjahr nehmen

Hallo, möglich ist das, aber auch nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Wichtig ist auch, dass Sie dann zwei von Ihren drei Abschnitten aufgebraucht haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2018



Antwort auf: Elternzeit verkürzen und später im gleichen Kalenderjahr nehmen

Wenn er sie nicht erteilt, musst du kündigen. Er muss zustimmen, dass du die Elternzeit verkürzt, er müsste zustimmen, dass du von Mitte Mai bis Mitte Juli Elternzeit nimmst oder aber auch, dass du die Elternzeit bis Mitte Juli verlängerst. Tut er das nicht, bleibt dir nur die Kündigung.

von ALF0709 am 05.12.2018, 11:53



Antwort auf: Elternzeit verkürzen und später im gleichen Kalenderjahr nehmen

Ok das weiß ich. Meine Frage bezog sich darauf, ob es möglich ist, dass ich die erste Elternzeit mit Zustimmung des AG um 1 Monat verkürze und im gleichen Kalenderjahr nochmal 2 Monate neu beantrage mit Zustimmung des AG oder ob das rechtlich nicht möglich ist. Es wäre ja alles noch in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes. Mein AG möchte mir zwar die 2 Monate gestatten, sagt aber, es ginge nur, wenn ich die erste Elternzeit voll nehme. Das bezweifle ich eben. Bzw. Wäre es alternativ möglich, die Elternzeit bis Mitte Juli zu verlängern, um dann 30 Stunden zu arbeiten und 2 Monate nicht zu arbeiten, um dann wieder voll einzusteigen? Vielen Dank.

von Aposol am 06.12.2018, 10:15



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