Hallo Frau Bader,
Gestern hab ich erfahren dass ich wider Schwanger. Mein Sohn ist am 19.03.2018 auf der Welt gekommen, meine Elternzeit wird am 31.03.2019 enden so dass ich ab dem 1.04. 2019 arbeiten wollte. Ich weiss nich ob ich arbeiten werden kann da es die rede um eine Teilzeitbescheftigung nur in Nachtschicht betrib war. Wenn ich ein arbeitsverbot von mein Arzt bekommen werde, wer bezahlt mich bis zu anfang der neuen Mutterschutz. Oder soll ich mich mit mein Arbeitgeber auf neue Arbeitzeiten einigen. Ich bin in einem Unbefristeten arbeitverhältniss.
Danke.
von
Cristina Drahici
am 14.12.2018, 13:07
Antwort auf:
Elternzeit und wider Schwanger
Hallo,
zwischen 20.00 Uhr u 6.00 Uhr dürfen Sie nicht arbeiten. Je nach Vertrag darf der AG Sie auch tagsüber einsetzen. Ansonsten muss er ein BV ausstellen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.12.2018
Antwort auf:
Elternzeit und wider Schwanger
warum gehst du von einem bv vom arzt aus? du kannst doch jeztt noch gar keine beschwerden haben, welche ein bv eventuell rechtfertigen würden. das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. und wenn ein bv bez. der nachtschicht kommt, dann muss dieses vom AG kommen. arzt ist raus. und es würde eh erst ab 1.4. greifen. wenn da schon fix ist, dass du arbeiten möchtest. ist dein kind ab 1.4. so betreut dass du arbeiten könntest? du musst doch jetzt schon besprechen, wie du arbeitest...ist das noch nicht geklärt? wenn dein kind tagsüber betreut ist und nachts nicht dann kannst du nur tagsüber arbeiten...dann fällt ein bv eh aus, da nachtschicht nicht mehr zur debatte steht
von
mellomania
am 14.12.2018, 14:29