Frage:
Elternzeit und schwanger
Hallo Frau Bader,
ich hatte 2017 meine 2.Tochter bekommen und während dieser 3 jährigen Elternzeit bekam ich mein 3.Kind und zwar fast genau 2 Jahre später 2019. Nun meine Frage. Ich habe an sich Elternzeit bis 2022 bei meinem Arbeitgeber angegeben. Nun meine Frage, kann ich das fehlende 3.Jahr meiner Elternzeit von der 2.Tochter hinter diese Elternzeit nehmen. Wenn ja, was muss ich tun? Oder steht dieses Jahr mir nicht zu?
Hoffe sie verstehen meine Problematik.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
von
Lisa1506
am 29.08.2019, 20:45
Antwort auf:
Elternzeit und schwanger
Hallo,
üblicherweise beendet man am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die 2. EZ. Dann können Sie noch bis zu 24 Restmonate bis zum 8. Geb. nehmen, auch ohne Zustimmung des AG.
Wenn SIe aber nicht beendet haben, ist es weiter gelaufen.
Schreiben Sie doch den Ag an und beantragen Sie das 3. Jahr für Kind 2. Mal sehen, was passiert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2019
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Elternzeit und schwanger
Nur wenn du die EZ vom ersten Kind bei deinem AG vorzeitig beendet hast. Hast du das nicht getan, ist die EZ vom ersten Kind weiter gelaufen, gleichzeitig mit der vom zweiten Kind. In dem Falle solltest du das schleunigst nachholen. Erst recht insofern wenn du dich noch im Mutterschutz vom zweiten Kind befindest damit du Anspruch auf den AG-Anteil hast. Der verfällt sonst, rückwirkend kann man den nämlich nicht geltend machen.
von
Felica
am 29.08.2019, 21:21
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Elternzeit und schwanger
Mein 1. Kam 2013 und drei Jahre, nach Ende der Elternzeit mein 2.Kind. Dann wurde ich in der Elternzeit schwanger und habe wie immer die Elternzeit beantragt für 3 Jahre.aber nicht explizit erwähnt, dass die 2 Elternzeit unterbrochen wird.
von
Lisa1506
am 30.08.2019, 08:20
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Elternzeit und schwanger
Mir geht's primär um den Status der Elternzeit zwechs Rentenversicherung. Möchte eventuell ein Fernstudium starten. Was wahrscheinlich länger als die Elternzeit nun gehen würde. Deshalb meine Frage, kann ich einfach das fehlende 3.Jahr vom 2.Kind hinter die Elternzeit von 3.Kind hängen kann? Weiß, dass es sich sehr kompliziert anhört.
von
Lisa1506
am 30.08.2019, 08:24
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Elternzeit und schwanger
Du hast kein 3. Jahr Elternzeit mehr von Kind 2. es liefen die Zeiten parallel mit Kind 3.
Damit du noch Elternzeit von Kind 2 hast, hättest du vor Beginn des Mutterschutz kind 3 die EZ von Kind 2 beenden müssen. Dann zuerst ez für Kind 3 beantragen und dann den Rest von Kind 2.
Die Rentenversicherung schreibt doch eh die Zeiten gut
Mitglied inaktiv - 30.08.2019, 08:35
Antwort auf:
Elternzeit und schwanger
Erstmal, danke für alle Antworten. Wie meinst du das, dass die Rentenversicherung mir alle Zeiten gut schreibt? Mir geht es primär um die Rentenversicherung, denn da bekommt man ja den Beitrag des Durchschnittsgehalt eingezahlt, solange man in Elternzeit ist. Im Normalfall hätte ich ja nach den 3 Jahren meines 3.Kindes wieder Teilzeit gearbeitet, zwecks Beitrag. Aber mit Fernstudium und den 3 Kindern, würde ich 450 Euro Basis bevorzugen. Naja, sollte es geregelt laufen. Geht meine Elternzeit bis Mitte März 2022 und mein Studium bis Mitte September 2022.
von
Lisa1506
am 30.08.2019, 13:39
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Elternzeit und schwanger
Ok, mit März also geboren?
Dann setzt du jetzt am Wochenende ein schreiben für deinen AG auf indem du darum bittest das du die restliche EZ von Kind2 an die von Kind3 hängst.
Mit Glück sagt er, ist noch ein Jahr. Mit Pech das da nur noch etwa ein halbes Jahr ist. Damit hättest du wenn es gut läuft bis Sept22 safe.
Für Rente da werden dir eh pro Kind 3 Jahre Erziehungszeit zugesprochen, ausser du hast sie ganz oder teils an deinen Mann abgetreten. Ob du arbeitest, ob du in EZ bist oder einfach so daheim spielt keine Rolle. EZ sichert vor allem die beitragsfrei Krankenversicherung und den Arbeitsplatz.
Du hast halt dein Mutterschaftsgeld verschenkt, den urlaubsanspruch den man im Mutterschutz erwirbt und die EZ weil beide gleichzeitig liefen weil du die EZ von Kind2 nicht zum Mutterschutz von Kind3 beendet hast. Nichts davon kannst du rückgängig machen. Aber du kannst schauen wie du nun nicht noch die restliche EZ verschenkt. Wer weiss ob du sie nicht doch noch benötigst.
von
Felica
am 30.08.2019, 17:10