Hallo ich bin die Frau Selmani.. Ich habe in meine Schwangerschaft beschäftigungsverbot von meine frauarzt gekriegt und die Sache ist nach den Entbindung (Geburt 05.11.18) von meinen Kind habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt also in November 2019 ist es vorbei das Punkt ist mein Arbeitsvertrag ist verlaufen jetzt in April und hab nicht neues gekriegt (also bin ohne Arbeit mehr) Elternzeit/elterngeld sind auch fast vorbei.. Was mache ich jetzt ohne Geld?? Arbeiten kann ich auch nicht meine kleine ist zu klein sie wird ein jahr in November ..Nur mein mann alleine mit ein lohn schaffen wir es nicht.. Und was passiert wenn ich schwanger nochmal bin in Elternzeit?
Zahlt irgendwas jobcenter?
Bitte helfen sie mir zu wissen ob ich auf nach den Elternzeit eine Hilfe kriege.
LG
von
Egzona92
am 29.05.2019, 13:03
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Elternzeit und elterngeld vorbei (1 Jahr zusammen)
Hallo,
wenn der Vertrag automatisch ausläuft endet auch die EZ. EG bekommen Sie weiter, während des Bezuges sind Sie beitragsfrei weiter KK-versichert. Da Sie dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie kein ArbGeld1.
Eine erneute Schwangerschaft würde an der Situation nichts zum positiven ändern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2019
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Elternzeit und elterngeld vorbei (1 Jahr zusammen)
Alg1gibt es nur bei entsprechender Kinderbetreuung.
Alg2/Hartz 4 bei entsprechenden Voraussetzungen des Einkommens, evtl kommt noch Kinderzuschlag, Wohngeld in Betracht.
Bedenke: ohne Elterngeld bist du nicht krankenversichert.... Familienversicherung deines Mannes kommt in Betracht
Mitglied inaktiv - 29.05.2019, 13:27
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Elternzeit und elterngeld vorbei (1 Jahr zusammen)
Sorry, aber wenn ihr jetzt schon Geldsorgen habt (wobei dein Elterngeld doch noch bis November laufen müsste), würde ich es mir dreimal überlegen, ob ich bereits eine zweite Schwangerschaft planen würde. Kinder muss man sich auch leisten können!
Kümmere dich als erstes um deine Krankenversicherung.
von
KielSprotte
am 29.05.2019, 13:40
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Elternzeit und elterngeld vorbei (1 Jahr zusammen)
Ich kann verstehen, das du dein kleines Kind nicht gerne jetzt schon in die Betreuung geben möchtest - aber wenn es finanziell nicht anders geht, werdet ihr in diesen Apfel beißen müssen.
Such dir schnellstmöglich einen Betreuungsplatz - Anspruch hast du ab dem 1. Lebensjahr. Dann kannst du dich arbeitslos melden und würdest bis zu einem neuen Job eben ALG erhalten. Und wärest Krankenversichert.
Ohne Betreuung gibt es auch kein ALG und du musst dich über deinen Mann familienversichern.
Ihr könnt versuchen, Wohngeld zu beantragen.
Ein zweites Kind würde ich der Situation erst mal nicht planen. Da solltest du erst mal wieder einen Job haben und Geld verdienen. Sonst wird es ja noch knapper mit allem.
von
cube
am 29.05.2019, 14:43
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Elternzeit und elterngeld vorbei (1 Jahr zusammen)
Bedenke ohne Einkommen ab November wird dein neues EG deutlich geringer ausfallen. Ausser du wärst bereits schon wieder etwa im 4ten oder 5ten Monat. Also wirklich erst für Betreung sorgen, dann Arbeiten suchen und dann erst das nächste Kind angehen. Ausserdem bedenke, ohne AG hast du keine Elternzeit. Aktuell bist du nur wegen den EG versichert. Das endet dann im November, dann brauchst du dy eine andere Lösung. ALG1 bekommst du aber nur wenn du eine kinderbetreuung hast. Alles andere wird Wohngeld, kindergeldzuschuss und Hartz4 nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit.
von
Felica
am 29.05.2019, 17:09