Hallo Frau Bader,
unser Kind ist im August 2018 geboren und geplant sollte ich im Oktober 2019 wieder an meine Arbeitsstelle zurückkommen ( da kita Platz erst dann vorhanden). Aufgrund schwerwiegender persönlicher Veränderungen kann ich meine Tätigkeit dort aber nicht weiter fortführen und muss zu September 2019 selbst kündigen. Ich wäre ja dann arbeitslos, würde aber sicher aufgrund der Sperrfrist kein ALg beziehen können und müsste mich und die Kinder wahrscheinlich freiwillig krankenversichern. Bisher war ich gesetzlich pflichversichert. Wenn ich nun meine restlichen Elterngeldmonate auf einen längeren Zeitraum splitten würde, wäre ich dann weiter beitragsfrei krankenversichert auch wenn ich nicht mehr angestellt wäre?
Ich bedanke mich vielmals!
von
jescj
am 24.03.2019, 22:07
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung
Hallo,
ja, das ist so.
Besser wäre es, die EZ auf drei Jahre zu verlängern, wenn der Ag zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2019
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung
Ja, wärest Du.
Du kannst mit Zustimmung des AG aber auch die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und schauen was sich ergibt.
Nicht immer gibt es eine Sperre, kommt auf die Gründe der Eigenkündigung an.
von
Sternenschnuppe
am 25.03.2019, 07:03
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung
Du schreibst unser Kind, bist Du verheiratet? Dann kannst Du Dich und die Kinder über Deinen Ehemann familienversichern lassen.
von
Nelie1113
am 25.03.2019, 08:52
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung
danke für eure Antworten. nein ich bin nicht verheiratet.
von
jescj
am 25.03.2019, 15:47