Hallo FRau Bader, ich habe zwei Fragen bezüglich Elternzeit und der Frist für Teilzeit: 1. wenn ich nach dem MuSchu noch Urlaub nehme und danach erst die Elternzeit beginne und z.B. für 2 Jahre einreiche, geht die dann bis zum 2.GEburtstag des Kindes oder aufgrund des dazwischengeschobenen Urlaubs bis zwei Jahre nach Urlaubsende? 2. WEnn ich direkt nach MuSchu wieder anfangen will in TZ zu arbeiten, allerdings in Elternzeit, gilt ja die 6-Wochenfrist für die Beantragung der Elternzeit. WIe ist das aber mit den 8 Wochen für die Teilzeit? Wird die auch auf 6 Wochen gekürzt, oder muss ich faktisch am Geburtstag des Kindes noch im Kreissaal die Teilzeit beantragen? Danke im Voraus U-Hörnchen
Mitglied inaktiv - 26.05.2005, 12:45