Habe zur Zeit für Kind 1 Elternzeit meine Ärztin möchte mir ein BV geben für das 2 Kind ssw 14 würde mir mein Gehalt zustehen wenn ich ein BV bekomme oder ist das so erledigt da ich sowieso In Elternzeit bin bis das Kind auf die Welt kommt
Danke
von
Nola21
am 16.09.2018, 08:04
Antwort auf:
Elternzeit und BV
Hallo,
in der eZ ist ein BV ohne Belang - Sie arbeiten ja eh nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2018
Antwort auf:
Elternzeit und BV
Wenn du in EZ bist und nicht in TZ in Elternzeit arbeitest, muss dir ja keine Beschäftigung verboten werden. Ein BV ist also nicht relevant.
von
-Talia-
am 16.09.2018, 08:07
Antwort auf:
Elternzeit und BV
Wie kommt die Ärztin drauf dir ein BV geben zu wollen wenn du gar nicht arbeitest? Wie gesagt, solange du nicht innerhalb der WEZ arbeitest sondern eh daheim bist, spielt ein BV keine Rolle. Du darfst die EZ deshalb auch nicht vorzeitig beenden. Erst zum neuen Mutterschutz ist das möglich und da solltest du es auch.
von
Felica
am 16.09.2018, 10:04
Antwort auf:
Elternzeit und BV
Natürlich kann dir deine Ärztin ein BV erteilen aber es nützt dir nichts, da du aktuell in Elternzeit bist.
Ein BV kommt nur zur Anwendung, wenn man arbeitet, da du bis zur Geburt deines zweiten Kindes aber in EZ bist, kommt ein BV nicht zu tragen.
Liebe Grüße und alles Gute für deine erneute Schwangerschaft!
LG
von
Colien07022004
am 16.09.2018, 18:15