Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich mit unserem 1. Kind in Elternzeit (2 Jahre). Die Elternzeit endet am 31.05.2015. Nun bin ich wieder schwanger und werde voraussichtlich im November 2015 entbinden. Da ich jetzt erst in der 7. Schwangerschaftswoche bin und in der Zeit bis zur 12. Woche und auch danach ja noch alles passieren kann, bin ich mir jetzt unsicher, ob ich die Elternzeit für ein Jahr oder nur bis zum Mutterschutz verlängern soll. Möchte auf jeden Fall für unser 1. Kind noch ein Jahr zuhause bleiben. Kann ich die Elterzeit erst um 1. Jahr verlängern und dann, wenn die Schwangerschaft fortgeschritten ist (nach der 12. SSW), die Elternzeit vor dem Mutterschutz wieder beenden? Muss ich dann gleich mit angeben, wann ich die restlichen Monate der Elternzeit für das 1. Kind nehmen möchte oder kann ich dies zu einem späterem Zeitpunkt (zum Ende der Elternzeit vom 2. Kind) noch entscheiden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
von Sophie2802 am 16.03.2015, 08:11