hallo, eine Frage hätte ich noch, damit mir die Sache etwas klarer wird: Fällt eine neue Mutterschutzfrist mit Geburt des 2. Kindes in das dritte Jahr Elternzeit für das erste Kind, ab welchem Zeitpunkt kann das dritte Jahr EZ vorzeitig beendet werden und die restliche Zeit dieses dritten Jahres des ersten Kindes auf einen späteren Zeitpunkt bis zu dessen 8. Lj. übertragen werden: Ab: 1.Beginn des neuen Mutterschutzes für Kind 2 2.ab Geburt des zweiten Kindes 3.ab Ende des Mutterschutzes für Kind 2 oder jederzeit( egal, ob Nr. 1,2 oder 3), wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde? Vielen Dank nochmals.
Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 11:30