Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Liebe Frau Bader, ich habe am 16.10.2011 meinen Sohn entbunden und bin mit ihm ein Jahr zu Hause geblieben. Im November 2012 habe ich wieder angefangen Teilzeit (25 Stunden) zu arbeiten. Allerdings nicht bei dem Arbeitgeber, bei dem ich vor der Schwangerschaft gearbeitet habe. Nun habe ich ein Jahr gearbeitet und sehe wie sehr mich mein Kind zu Hause noch bräuchte. Ich würde nun gerne das "dritte Jahr" Elternzeit nehmen. Geht das so einfach? Muss der Arbeitgeber dem zustimmen? Stimmt er dem zu, darf ich das Kind dann trotzdem Vormittags in die Kita bringen? (4Std) Vielen Dank für Ihre Hilfe

von Niobe30 am 18.10.2013, 11:52



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Hallo, ich verstehe nicht so ganz, bei welchem Arbeitgeber sie das dritte Jahr beantragen wollen beim alten oder beim neuen? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2013



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Hallo Niobe30, ich war in einer ähnlichen Situation wie du, allerdings beim gleichen Arbeitgeber. Ich hatte auch erst nur 1 Jahr Elternzeit genommen. Hab dann 1 Jahr gearbeitet und dann wieder Elternzeit beantragt. Dem hat mein Arbeitgeber zugestimmt, hätte er aber nicht gemusst. Du bist also darauf angewiesen, dass er zustimmt. In die Kita kannst du dein Kind selbstverständlich bringen. Die Kosten (Elternanteil) musst du natürlich bezahlen.

von Oktaevlein am 18.10.2013, 14:17



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Ich möchte die Elternzeit für das dritte Lebensjahr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber bentragen... Dieser hat mich nach dem ersten Jahr zu Hause im November 2012 eingestellt. Er hatte also mit der 1. Elternzeit überhaupt nichts zu tun und hat mich als Mutti mit Kind eingestellt....

von Niobe30 am 18.10.2013, 16:30



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Dir stehen ja prinzipiell insgesamt 3 Jahre Elternzeit zu. Wenn der Arbeitnehmer es genehmigt, kannst du bis zu 12 Monate über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus "übertragen". Du könntest also noch 2 Jahre Elternzeit nehmen (3. Lebensjahr des Kindes und z. B. 4. Lebensjahr) WENN dein jetziger Arbeitgeber dir das genehmigt - und nur dann. Einen Anspruch darauf hast du jetzt nicht mehr. Ich nehme an, beim 1. Arbeitgeber hast du gekündigt? Dann hat er damit nichts mehr zu tun. LG (ich habe es genau so gemacht: Elternzeit, Arbeiten, Elternzeit + Restmonate übertragen - daher weiß ich dass das geht, wenn der Arbeitgeber zustimmt)

von Oktaevlein am 18.10.2013, 19:04



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

ganz einfach: Du hast einen Anspruch auf Elternzeit bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag des Kindes. Da du bei deinem Teilzeit-AG ja noch gar keine Elternzeit angemeldet hast, kannst du ganz normal mit einer Frist von 7 Wochen Elternzeit anmelden (eben bis zum 3. Geburtstag). Etwas anderes ist es bei deinem Haupt-AG (gibts den eigentlich noch oder hast du da keinen Vertrag mehr?): Das hast du schon Elternzeit angemeldet. Wenn es darum ginge, diese Elternzeit zu verlängern, könntest du das (unabhängig von der Zustimmung deines AG) ab dem 2. Geburtstag wieder. Und dann bis zum 3. Geburtstag. Gruß Sabine PS: Natürlich darfst du dein Kind trotzdem in den Kiga bringen.

von SumSum076 am 18.10.2013, 21:03



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

das stimmt aber so nicht, ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht es nicht.

von Oktaevlein am 18.10.2013, 21:44



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Was genau meinst du denn? Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.10.2013, 16:19



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Wenn man nur 1 Jahr Elternzeit einreicht, braucht man für jede Verlängerung oder späteres Nehmen von Elternzeit die Zustimmung des Arbeitgebers. Bei einem neuen Arbeitgeber braucht man auch dessen Zustimmung, um Elternzeit zu nehmen.

von Oktaevlein am 19.10.2013, 21:17



Antwort auf: Elternzeit nach beruflichem Wiedereinstieg

Ich kenn es so, dass man sich bei der Erstanmeldung der Elterzeit bei einem AG für einen Zweijahreszeitraum festlegen muss. Sind die zwei Jahre rum, hängt man entweder direkt Elternzeit, dann ist es eine Verlängerung ohne Abschnittswechsel. Geht man nicht direkt wieder in Elternzeit, sondern hat eine Pause dazwischen, dann gelten quasi die gleichen Bedingungen wie bei der Erstanmeldung. Wobei es auch schon Urteile gab, die besagten, dass nichteinmal die Frist von 7 Wochen zu berücksichtigen ist. Gleiches gilt, wenn man nur 1 Jahr Elternzeit hatte und weitere Elternzeit NACH dem Zweijahresraum beanspruchen möchte. Die Zustimmung des AG ist nur innerhalb des Zweijahresraum nötig. (und bei Übertragung natürlich). Worüber es gerade unterschiedliche Urteile gibt... In der Broschüre Elterngeld und Elternzeit vom Familienministerium steht irgendwo, dass man Elternzeit, die man noch nicht beansprucht hat, auch dann noch nehmen kann, wenn der Zeitraum schon um ist. Also zB 1 Jahr Elternzeit ab Geburt genommen, dann 1 Jahr nix. Und dann noch 2 Jahre nehmen wollen! (zustimmungspflichtig vom AG) Laut einem Urteil darf man nur Elternzeit beanspruchen, deren Zeit noch nicht vorbei ist. Hat man also ab Geburt 1 Jahr Elternzeit und macht dann das zweite Jahr nix, ist dieses zweite Jahr verloren und man kann nur noch "das dritte Jahr" nehmen. Und Anspruch auf Elternzeit hat man bei jedem AG und ist nicht auf 1 Job beschränkt. Hat man zB 2 Jobs, kann man beim zB 400 Euro-Job Elternzeit machen und im Hauptjob nicht (oder auch anders herum). Hat man also einen Hauptjob und macht dort zB 3 Jahre EZ. Nimmt in dieser Zeit einen anderen Job an, kann man da auch EZ bis zum 3. Geburtstag machen oder auch Teilzeit in Elternzeit. Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.10.2013, 23:43



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wiedereinstieg nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich hatte vor ein paar Wochen schon mal angefragt ob ich nach der Elternzeit das Anrecht auf meinen bzw. einen ähnlichen Job aber zumindest auf die selbe Gehaltsklasse habe nach Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Ich habe nach der ersten Elternzeit im Oktober 2019 wieder angefangen zu arbeiten und meinen Vertrag auf 70% reduzie...


Weitere Elternzeit nach 2 Jahren EZ und Wiedereinstieg in den Job möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meiner Tochter, am 01.Okt. 2018, habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Diesen Sommer oder spätestens zum 01.10.2020 werde ich wieder arbeiten gehen aber in Teilzeit. Könnte ich Ende 2020/Frühjahr 2021 erneut voll für ein Jahr in Elternzeit gehen ohne das es einer Zustimmung meines Arbeitgebers bedarf? ...


Urlaubsanspruch bei Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, die Personalabteilung und ich sind auch nach mehrmaligen Mailkontakt und Klärungsversuchen unterschiedlicher Ansicht über die Höhe meines Urlaubsanspruchs nach der Elternzeit. Die Elternzeit begann Mitte Februar 2020(nach dem Mutterschutz) und endet Mitte August 2021. Unstrittig ist der Urlaubsanspruch für Januar 2020 s...


Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in dreijähriger Elternzeit! Mein Wiedereinstieg findet Ende September statt. Aktuell bin ich wieder schwanger! Wie auch beim ersten Kind, wäre ich sofort im Beschäftigungsverbot! Hier meine Fragen: kann ich so früh meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitteilen, ohne finanzielle Einbußen? Mu...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Guten Tag, ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Ich schildere meine Situation einfach mal:-). Ich bin seit 2015 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einem "all in Gehalt" d.h. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind inbegriffen im Festgehalt und einer 37 Std Woche. Diese Vertragsgestaltung war damals mein Wunsch. Mein erster Arbeitstag is...


Wiedereinstieg Verlängerung der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell im 2 Elternzeitjahr welches offiziell im April 2022 endet. Aufgrund fehlender Betrreung für die Kinder und durch Trennung belastende Familiensituation, werde ich meine Elternzeit verängern. Für den Arbeitgeber stellt dies auch kein Problem dar. Zunächst habe ich grundsätzlich Anspruch auf meinen ...


Wiedereinstieg in Teilzeit während der Elternzeit nur zum Lebensmonat möglich?

Guten Tag Frau Bader, Vorab: Mein Kind ist am 19.06.21 geboren und ich nehme 12 Monate Elterngeld und Elternzeit bis zum 18.06.2023. Der Vater nimmt im 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit mit Elterngeld. Da die Kita erst am 01.08. startet und zuvor Kitaferien meines 1. Kindes sind, macht es für mich keinen Sinn zu arbeiten während beide Kinder m...


Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Hallo Frau Bader, Ich werde voraussichtlich im Oktober wieder aus der Elternzeit zurückkehren, ich habe noch 16 Tage Resturlaub der laut meinem Arbeitgeber „eingefroren“ wurde. Wenn ich nun nur noch einmal wöchentlich 8 Stunden arbeiten werde und ich den Resturlaub gerne nehmen möchte, wie wird das dann verrechnet? Für alle Tage der Woche? Oder...


Lücke zwischen Ende der Elternzeit und Wiedereinstieg

Ich habe drei Jahre Elternzeit genommen. Diese endet Mitte Juli, die Eingewöhnung im Kiga beginnt aber erst Mitte September und dauert ja auch vier Wochen. In dieser Zeit hänge ich in der Luft, kann noch nicht arbeiten und bin aber nicht mehr sozialversichert.... Bei pro Familia würde uns die Familienversicherung empfohlen, aber ich bin ja noch be...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...