Hallo! 1. Meine Elternzeit endet am 09.08.2009. Wir üben aber schon an einem zweiten Kind. Was ist, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit schwanger werde. Müsste ich dann bis zum Mutterschutz wieder das alte Arbeitsverhältnis (Vollzeit) aufnehmen? 2. Mein Chef hat mir im Anschluss an die Elternzeit einen 400,00 €-Job angeboten, sollte ich noch nicht schwanger sein, nach Aufnahme des 400,00 € Jobs es werden, habe ich dann erneut den gleichen Anspruch auf Mutterschutz/Elternzeit, wie beim Vollzeitarbeitsverhältnis? Danke für Ihre Antworten. MfG Schnubbel23
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 21:30