Hallo,
ich habe eine Frage zur Elternzeit:
Können sich Mutter und Vater auch mehrfach in der Elternzeit abwechseln, z.B. ein halbes Jahr die Mutter, 1 Jahr der Vater und danach wieder die Mutter? Oder muss dazu der Arbeitgeber vorher sein Einverständnis geben?
Aus den Gesetzestextes geht das - finde ich - nicht eindeutig hervor.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Grüßle
44dogs
Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 10:13
Antwort auf:
Elternzeit mehrfach abwechseln
Hallo,
Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in bis zu zwei
Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Um einen neuen Zeitabschnitt
handelt es sich nur, wenn nach dem ersten bzw.
vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit sich zunächst
ein Zeitraum anschließt, in dem der Elternteil sich nicht in
Elternzeit befindet, also das bisherige Arbeitsverhältnis wieder
voll auflebt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte
ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Nicht
beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeitgeberseite
auch auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung
des achten Lebensjahres – übertragen werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
Antwort auf:
Elternzeit mehrfach abwechseln
Hallo,
Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in bis zu zwei
Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Um einen neuen Zeitabschnitt
handelt es sich nur, wenn nach dem ersten bzw.
vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit sich zunächst
ein Zeitraum anschließt, in dem der Elternteil sich nicht in
Elternzeit befindet, also das bisherige Arbeitsverhältnis wieder
voll auflebt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte
ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Nicht
beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeitgeberseite
auch auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung
des achten Lebensjahres – übertragen werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010