Frage: Elternzeit mehrfach abwechseln

Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit: Können sich Mutter und Vater auch mehrfach in der Elternzeit abwechseln, z.B. ein halbes Jahr die Mutter, 1 Jahr der Vater und danach wieder die Mutter? Oder muss dazu der Arbeitgeber vorher sein Einverständnis geben? Aus den Gesetzestextes geht das - finde ich - nicht eindeutig hervor. Vielen Dank schonmal für die Antworten. Grüßle 44dogs

Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 10:13



Antwort auf: Elternzeit mehrfach abwechseln

Hallo, Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in bis zu zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Um einen neuen Zeitabschnitt handelt es sich nur, wenn nach dem ersten bzw. vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit sich zunächst ein Zeitraum anschließt, in dem der Elternteil sich nicht in Elternzeit befindet, also das bisherige Arbeitsverhältnis wieder voll auflebt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Nicht beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeitgeberseite auch auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung des achten Lebensjahres – übertragen werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



Antwort auf: Elternzeit mehrfach abwechseln

Hallo, Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in bis zu zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Um einen neuen Zeitabschnitt handelt es sich nur, wenn nach dem ersten bzw. vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit sich zunächst ein Zeitraum anschließt, in dem der Elternteil sich nicht in Elternzeit befindet, also das bisherige Arbeitsverhältnis wieder voll auflebt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Nicht beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeitgeberseite auch auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung des achten Lebensjahres – übertragen werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



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