Guten Tag,
ich möchte fragen, wie man vorgehen soll wenn man für das 1. Kind 3 Jahre Elternzeit beantragt hat und während dieser ZEit ein 2. Kind kommt und von der Elternzeit für das 1. Kind noch 1,5 Jahre übreig sind?
Stellt man für das Kind erstmal keinen Antrag auf Elternzeit oder doch, also "doppelt" in Elternzeit, was mir komisch vorkommt?
Muss man die Elternzeit ab der GEburt nehmen, oder geht es auch, wenn die Elternzeit für das 1.Kind abgelaufen ist (dann wäre das 2.Kind etwa 1,5 Jahre)?
Wie man am Besten wegen der Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rentenversicherung machern?
herzlichen Dank
Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 09:35
Antwort auf:
Elternzeit in Elternzeit beantragen (für 2. Kind)???
Halo,
man bekommt pro Kind fùr die Rente 3 Jahre angerechnet. Ansosnten kann man mit Zustimmung des AG die ùbrige EZ (hòchstens 12 Mo.) bis zum 8. LJ aufheben
Ciao
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2010
Antwort auf:
Elternzeit in Elternzeit beantragen (für 2. Kind)???
Wenn du nichts tust, dann läuft deine Elternzeit fürs erste Kind ganz normal weiter. 7 Wochen bevor die zuende ist, kannst du dann noch 1,5 Jahre Elternzeit fürs zweite Kind beantragen (bis zu seinem 3. Geburtstag).
12 Monate Elternzeit - für Kind 2 - kannst du noch (mit Zustimmung des AG) übertragen bis zum 8. Lebensjahr des zweiten Kindes.
In der Variante geht dir ein halbes Jahr Elternzeit "verloren".
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 13:21