Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Hallo Frau Bader, wir sind etwas besorgt - eigentlich freuen wir uns auf unser Baby, hatten auch eigentlich eine gute Lösung mit dem AG gefunden. Nämlich: 3 Jahre Elternzeit einreichen, nach einem Jahr in Teilzeit wieder einsteigen und bis Ende der Elternzeit dann auf 30 Std. arbeiten. Antrag also eingereicht, Elternzeit wurde genehmigt, Teilzeit könne noch keine Entscheidung getroffen werden, es sieht aber konzernpolitisch so aus, dass es nichts wird, dies wurde bereits mitgeteilt. Nun haben wir das Problem, dass der AG von einer 3-Jährigen Elternzeit ausgeht und sich gegen eine Verkürzung sträubt, ich aber nach einem Jahr wieder starten muss/möchte, zur Not natürlich auch in Vollzeit. (mir wurde vor Antragstellung die Teilzeitarbeit mündlich zugesagt). Frage1: Ist der Antrag auf Elternzeit überhaupt gültig, wenn die Teilzeit mit beantragt wurde, aber nur ein Teil des Antrags bewilligt wurde, nämlich die Zeitdauer an sich? Frage 2: Kann ich unter dieser Voraussetzung den Antrag zurückziehen und muss der AG dies akzeptieren/bestätigen? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Vielen Dank, auch für die Möglichkeit, überhaupt auf diesem Wege Fragen zu stellen.

von besorgt1 am 21.09.2018, 10:03



Antwort auf: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Hallo, zuerst einmal sie prüfen, ob sie ein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben. Dies ist zu bejahen, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe gegen die Teilzeit sprechen. Sollten Sie hieraus keinen Anspruch haben, können Sie sich vielleicht eine Teilzeitjob bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit suchen. Hierzu muss die alte Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2018



Antwort auf: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 und 7 BEEG vorliegen (u.A. mehr als 15 Mitarbeiter und selbst länger als 6 Monate im Betrieb) darf der Arbeitgeber quasi nicht ablehnen. Dann hast du ein Recht auf diese Teilzeit, ob der Arbeitgeber das nun will oder nicht. Ablehnen geht dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen und die muss er euch explizit benennen. Eine pauschale Absage ist rechtlich nicht gültig.

von Dojii am 21.09.2018, 11:18



Antwort auf: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Wenn dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat, wird er der TZ entgegen kommen müssen. Oder dir andernfalls eine genaue Begründung liefern müssen warum das nicht geht und das OK dir geben, das du in der EZ woanders arbeiten darfst. Einfach sagen wir haben nichts oder geht nicht, geht jedenfalls nicht. Wort Konzern lässt ja nicht gerade auf einen Kleinbetrieb schließen. Auf VZ würde ich mich nicht einlassen. Womit dankt dein AG es dir denn? Ein Ag der derartig unflexibel ist wird wohl auch weniger Interesse an Müttern mit kleinen Kindern haben die auch schon mal ausfallen wegen krankem Kind.

von Felica am 21.09.2018, 11:23



Antwort auf: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Vielen Dank für Eure zwei Antworten. Das ist mir alles bewusst, Recht haben und Recht bekommen sind in dem Fall aber zwei Paar Schuh. Mir geht es hier nur um eine Einschätzung meiner zwei Fragen, inwiefern der Antrag rechtens ist und ob ich ihn zurückziehen kann. Viele Grüße

von besorgt1 am 21.09.2018, 12:03



Antwort auf: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Wie genau hast du den Antrag denn formuliert? Ging daraus hervor, dass du die EZ ab dem 2. Lebensjahr nur willst, wenn du währenddessen TZ arbeiten kannst? Wenn ja, würde ich sagen, es handelte sich um einen Antrag auf EZ unter der Bedingung, dass TZ gewährt wird, und wenn der AG diese Bedingung nun nicht erfüllt, ist der Antrag damit insoweit hinfällig. Ich versteh aber nicht ganz, was dir diese Einschätzung hilft, wenn du meinst, Recht haben und Recht bekommen seien hier zwei verschiedene Paar Schuhe. Das gilt ja für diese Frage genauso wie für seinen Anspruch auf die TZ - also wenn dein AG bei seiner Meinung bleibt, dass du nun für drei Jahre in EZ bist, du aber der Meinung bist, dass dein Antrag nur für ein Jahr gilt, müsstest du die Beschäftigung nach einem Jahr im Ernstfall ebenso einklagen...

von Rotkehlchen am 21.09.2018, 20:35



Antwort auf: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Wenn du die Elternzeit auf 1 Jahr verkürzt, hast du danach keinen Kündigungsschutz mehr. Besser wären 3 Jahre Elternzeit mit der Option Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Pest oder Cholera oder vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand....

von Soie am 21.09.2018, 22:11



Antwort auf: Elternzeit genehmigt,Teilzeit nicht, Antrag zurückziehen?

Das habe ich schon verstanden. Dir fehlt aber dir Erkenntnis das das kein Antrag ist sondern eine Meldung. Entsprechend hat der AG das nur abzunicken und hinzunehmen und kein Mitspracherecht. Ablehnung wegen TZ muss er genau begründen, nicht so schwammig. Wie gesagt, wenn der AG sich jetzt schon querstellt, dann liegt die Vermutung nahe das man dich möglichst loswerden will. Im Idealfall indem du selbst kündigst. Oder aber indem man dich kündigt sobald wie möglich. Was am ersten Tag nach der EZ eben möglich ist. Wenn einem AG etwas an einem AN liegt, der seine Arbeit wertschätzt und auch die Person, dann schaut man was möglich ist und macht es notfalls auch möglich. gerade in einem Konzern sollte TZ absolut gar kein Thema sein. Außer du hast eine Führungsperson die absolut in TZ nicht möglich ist oder es geht absolut gar nicht wegen spezieller Arbeitsbedingungen. Dann wäre das aber wohl von Anfang an so kommuniziert worden und die Ablehnung jetzt sähe anders aus. Deshalb noch mal der Rat. bleib bei den 3 Jahren EZ und hol dir das OK vom AG in der EZ woanders in TZ zu arbeiten. Damit dürftest du weit besser fahren. Mit Glück erwischt du dann einen AG der dich und deine Arbeitsleistung wirklich wertschätzt. Sonst sehe ich die Gefahr das du nach einem Jahr komplett ohne Job dastehst.

von Felica am 22.09.2018, 10:07



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