Guten Tag Frau Bader, angenommen folgender Fall: Geburt war am 3.4., ich möchte 2 Lebensmonate Elternzeit (mit Elterngeld). Ich wechsele den Arbeitgeber zum 1.6., der neue Arbeitgeber hat auch schon zugestimmt, dass ich die 2 Monate voll machen kann (wegen Elterngeld) und somit erst ab dem 3.6. erscheine. Muss ich irgendetwas beachten oder insgesamt unproblematisch? Ich bekomme noch Urlaubstage beim alten AG als Einmalzahlung zum 30.5. ausbezahlt. Dies sollte ja auch kein Problem darstellen für das Elterngeld? Vielen Dank
von clone am 12.04.2018, 21:10