Frage:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Hallo,
meine Freundin macht insg. 12 Monate Elternzeit. Ich würde zwischendurch (Sommer) 2 Monate mache (also 12+2) . Damit wir einen gemeinsamen Monat haben und aber keine Gehaltslücke entsteht (ich Elterngeld und sie normales Gehalt) , wäre meine Frage ob es rechtlich durchsetzbar ist, dass sie einen Monat den Urlaub aus dem letzten bzw. laufenden Jahr nimmt. Und dann im 2ten Monat normal Arbeitet und dann wieder ihre 2 "Restelternzeit/Elterngeld" Monate nimmt ?
Oder kann der AG sagen, dass es den Urlaub erst nachdem sie wieder voll und durchgängig anfängt gibt ?
Danke für die Antwort !!
von
till20
am 14.01.2014, 14:54
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Hallo,
wenn der Antrag doch schon gestellt ist, kann man das nur mit Zustimmung vom Ag rückgängig machen.
Ansonsten können die Eltern die 14 MO frei verteilen - außer den Monaten mit MG-Bezug
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Elternzeittechnisch ist das sehr sehr kompliziert was ihr da plant.
Wieso nimmt sie nicht Monat 1-12, Du Monat 13 und 14 und Monat 13 nimmt sie ihren Urlaub ( ein Monat zusammen ) und geht ab 14 wieder arbeiten ?
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2014, 15:28
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Ja weil wir nicht im Winter gemeinsam den Monat nehmen möchten sondern im Sommer ;-) eigentlich kann es doch ihrem AG egal sein wann sie den Urlaub "abfeiert".
von
till20
am 15.01.2014, 08:51
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Die Lücke beim Elterngeld ist aber sehr kompliziert.
Und vor allem mit der Elternzeit.
Sie ist in Elternzeit , will dann einen Monat "arbeiten" und dann wieder weg ?
Das wird kein Chef mit Begeisterung aufnehmen.
Wie lange will sie denn generell in Elternzeit ?
Nimmt sie weniger als 2 Jahre hat sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Somit ist diese Stückelung taktisch unklug.
Wann kommt das Kind denn ?
Du kannst deine Elternzeit mit Elterngeld auch zeitgleich zu ihr nehmen, dann habt ihr zwei gemeinsame Monate. Wenn man das zeitig weiß kann man ja jetzt schon was beiseite legen um die Monate wo ihr beide "nur" Elterngeld habt zu überbrücken.
Urlaub kann sie sich nach dem gesamten Elterngeld auszahlen lassen oder eben nehmen bevor sie wieder anfängt, dann weiss auch der AG woran er ist.
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2014, 11:56
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Das Kind ist schon da. geboren im Sept.13.
Unsere Überlegung war eigentlich 14 Monate Elternzeit zu machen aber ich eben meine im Sommer (2 Monate) und davon dann 1 gemeinsamen Monat (Plan durch Abbau ihres Urlaubes).
Es kann dem AG doch egal sein wann sie ihren Urlaub nimmt. Sie würden ihn sonst auch direkt nach den 14 Monaten nehmen?
von
till20
am 15.01.2014, 16:34
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Da die Elternzeit ja schon angemeldet ist, braucht der AG einer Veränderung nicht zuzustimmen!
Wenn er dem zustimmt, muss er nicht zustimmen, dass seine AN Urlaub nimmt.
Also: "rechtlich durchsetzbar" ist euer Plan nicht!
Ich als AG würde auch nicht zustimmen, dass eine AN mitten in ihrer Elternzeit zurück kommt, was für mich Verwaltungsaufwand wäre, dann aber Urlaub nimmt, dann für 4 Wochen arbeiten kommt und dann wieder für 8 Wochen in EZ ist (was wieder Verwaltungsaufwand wäre).
Beim Elterngeld ist zu beachten, dass die Elternzeit und damit auch Urlaub und Arbeit auf die Lebensmonate angepasst wird, um Nachteile beim Elterngeld zu vermeiden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.01.2014, 22:53
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Verstehe ich nicht ganz.
Es ist doch kein Problem wenn ich als Partner 2 Monate zwischendurch Elternzeit mache (Elterngeld) das ist doch auch mein Recht. Es steht ja nirgends das ich die letzten beiden Monate machen muss??
Somit ist das einzige wo sich der AG quer stellen kann der Urlaub.... ob der aber dann gleich genommen wird oder nach der Elternzeit ist doch egal?
von
till20
am 16.01.2014, 08:16
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Deine Frau hat doch aber, wenn ich das richtig verstanden habe, ihre Elternzeit schon gemeldet ( muss sie ja wenn das Kind schon da ist ) und auch das Elterngeld beantragt.
Sie muss ! das alles beenden und unterbrechen, wenn sie sich den Urlaub auszahlen lassen will und einen Monat arbeiten will.
Das ist ein riesiger Aufwand an Papierkram, dem der Chef nicht zustimmen muss.Sie hat sich bereits festgelegt was die Elternzeit angeht und das ist verbindlich. Du kannst auch einen Monat im Sommer nehmen und dann noch einen wenn sie sich nach dem Elterngeld den Urlaub auszahlen lässt.
Was spricht denn dagegen Deine beiden Monate im Sommer zu nehmen unabhängig von Deiner Frau.
Legt jetzt was beiseite um es auszugleichen und dann passt das doch.
von
Sternenschnuppe
am 16.01.2014, 09:30
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Sie hat mal vorneweg eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Ihr AG hat aber auch bereits signalisiert, dass sie jederzeit früher sehr willkommen ist (Bereich Pflege). Beim Antrag ans Amt bez. (Elterngeld) haben wir erstmal meine beiden Monate offen gelassen.
Ich möchte eben mit IHR einen Monat im Sommer Elternzeit haben und den anderen alleine machen (beide Monate Elterngeld an mich). Bin offen für andere Ideen wie das möglich ist;-) ?
Wir wollen eben insgesamt auf die 14 Monate kommen.
von
till20
am 16.01.2014, 10:12
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Also, wann du Elternzeit machst, ist ja noch vollkommen frei. Das kann jetzt sein, also während der Elternzeit mit Elterngeld von deiner Frau oder bis irgendwann vor dem 3. Geburtstag des Kindes.
Elterngeld gibts nur bis zum 14. Lebensmonat.
Wenn der AG deiner Frau signalisiert, sie zurück haben zu wollen, dann wäre es ungewöhnlich, den Aufwand zu betreiben, wenn sie sowieso nicht da ist (Urlaub) oder nur für 4 Wochen (Einarbeitung?, evtl Kindkrank). Man kann es sich mit einem AG auch verscherzen. Wie gesagt, rechtlich durchsetzbar ist die Unterbrechung der Elternzeit der Frau nicht!
14 Monate könnt ihr dadurch erreichen, dass du gleichzeitig mit deiner Frau Elternzeit (und Elterngeld) machst oder eben direkt nach ihrem Elterngeld (also ab 1. Geburtstag).
Es ginge auch zB 7. LM und 13. LM.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.01.2014, 16:53
Antwort auf:
Elternzeit für 2 Monate unterbrechen und 1 Monat davon Urlaub nehmen
Danke für Eure Antworten... Werden es wohl jetzt so machen das wir den 12.Monat zusammen machen und den 13. dann ich allein ;-) ist am einfachsten....dann haben wir zwar 1 Monat weniger in dem Sinn (und im Partnermonat muss man ganz schön sparen mit nur 2 x 65 Prozent ;-) aber das scheint mir die beste Lösung zu sein !
von
till20
am 17.01.2014, 08:00