Frage: Elternzeit dritte jahr und frist

Hallo Frau Bader ich habe nochmal eine Frage. ich hab zwei jahre EZ genommen und danach wieder gearbeitet.wenn ich das dritte jahr ez nehmen möchte, muss ich die restlichen 12 Monate am Stück nehmen? oder kann ich auch stückeln mit Zustimmung des AG? Zweite Frage: spätestens bis wann muss ich bescheid sagen, 7 wochen vor den 3.geburtstag des kindes, den genauen zeitraum nennen oder 7 wochen bevor ich in Ez gehn möchte? vielen Dank nochmal liebe grüße saza

von saza am 11.02.2014, 20:34



Antwort auf: Elternzeit dritte jahr und frist

Hallo, 1. Dazu sagt das Gesetz nichts. wenn der Arbeitgebernix dagegen hat, wird man es in 2 Abschnitte aufteilen können.So ist es bei der normalen Elternzeit ja auch. 2. sieben Wochen vor Beginn Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Elternzeit dritte jahr und frist

Mit Zustimmung des AG kannst du fast alles tun! Also auch stückeln! Wegen der Frist... Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium sagt, man kann die Übertragung sogar nach dem dritten Geburtstag beantragen. Gerichtsurteile sagen, dass geht nur, wenn "die Zeit noch nicht abgelaufen ist". Will man die ganzen 12 Monate übertragen, müsste man das spätestens zum 2. Geburtstag des Kindes geklärt haben. Wenn du die Genehmigung zur Übertragung hast, kannst du diese Elternzeit mit einer Anmelde-Frist von 7 Wochen nehmen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.02.2014, 10:06



Antwort auf: Elternzeit dritte jahr und frist

danke sumsum danke frau bader

von saza am 14.02.2014, 21:26



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