Hallo Frau Bader
ich habe nochmal eine Frage. ich hab zwei jahre EZ genommen und danach wieder gearbeitet.wenn ich das dritte jahr ez nehmen möchte, muss ich die restlichen 12 Monate am Stück nehmen? oder kann ich auch stückeln mit Zustimmung des AG?
Zweite Frage: spätestens bis wann muss ich bescheid sagen, 7 wochen vor den 3.geburtstag des kindes, den genauen zeitraum nennen oder 7 wochen bevor ich in Ez gehn möchte?
vielen Dank nochmal
liebe grüße
saza
von
saza
am 11.02.2014, 20:34
Antwort auf:
Elternzeit dritte jahr und frist
Hallo,
1. Dazu sagt das Gesetz nichts. wenn der Arbeitgebernix dagegen hat, wird man es in 2 Abschnitte aufteilen können.So ist es bei der normalen Elternzeit ja auch.
2. sieben Wochen vor Beginn
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2014
Antwort auf:
Elternzeit dritte jahr und frist
Mit Zustimmung des AG kannst du fast alles tun!
Also auch stückeln!
Wegen der Frist...
Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium sagt, man kann die Übertragung sogar nach dem dritten Geburtstag beantragen. Gerichtsurteile sagen, dass geht nur, wenn "die Zeit noch nicht abgelaufen ist". Will man die ganzen 12 Monate übertragen, müsste man das spätestens zum 2. Geburtstag des Kindes geklärt haben.
Wenn du die Genehmigung zur Übertragung hast, kannst du diese Elternzeit mit einer Anmelde-Frist von 7 Wochen nehmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.02.2014, 10:06
Antwort auf:
Elternzeit dritte jahr und frist
danke sumsum
danke frau bader
von
saza
am 14.02.2014, 21:26