Elternzeit
Hallo Frau Bader,
İch habe mal eine Frage ich bin zurzeit in der Probezeit bis Januar und werde im Mai entbinden. Mein Vertrag ist befristet bis 31.07.2015 wie ist das mit der Elternzeit? Also wenn ich im Mai dann entbinde sagen wir ich bleibe für ein jahr zuhause dann wâre ich für meinen chef ab mai 2015 wieder einsatzbereit aber ich möchte 2 jahre für mein kind zuhause sein was mach ich am besten? Weil mein vertrag lâuft ja im 07/2015 dann aus und ich wâre bis 05/2016 in Elternzeit wer bezahlt mich dann noch das Jahr?
von
Baby2014ülvi
am 21.08.2013, 15:31
Antwort auf:
Elternzeit beim befristeten Vertrag?
Elternzeit muß man sich halt auch finanziell leisten können. Wenn Dein Vertrag ausläuft, dann mußt Du entweder Hartz IV beantragen oder der der Kindsvater ist auch für Dich unterhaltspflichtig.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 22.08.2013, 09:02
Antwort auf:
Elternzeit beim befristeten Vertrag?
Mit dem Elterngeld hat dein Arbeitgeber nix zu tun. Der bezahlt quasi nur bis Ende des Mutterschutzes.
Du hast Anspruch auf 12 Monate Elterngeld in der Elternzeit. Dieses kannst du auch auf zwei Jahre verteilen, dann kriegst du 24 Monate lang halt nur die Hälfte von dem Elterngeld, was du sonst in 12 Monaten kriegen würdest.
War das verständlich?
von
allmountain
am 23.08.2013, 09:01