Elternzeit bei befristetem Arbeitsvetrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei befristetem Arbeitsvetrag

Hallo Frau Bader, Geburtstermin für das 1. Kind ist 10.09.14, der Arbeitsvertrag der Mutter ist befristet bis 15.08.15. Der AG kann jetzt noch nicht sagen, ob der Vertrag danach weiterläuft. Die Elternzeit wird nur von der Mutter genommen, der Vater geht weiterhin arbeiten. Es würden 2 Jahre Elternzeit genommen werden, das 3. Jahr würde später beantragt werden. Was wäre günstiger: Option 1: Da der Arbeitsvertrag zu unrecht befristet ist (seit über 3 Jahren beschäftigt) einen unbefristeten Vertrag einklagen und die volle Elternzeit nehmen. oder Option 2: Den Arbeitsvertrag so akzeptieren, wie er ist. Elternzeit für 2 Jahre nehmen, nach 11 Monaten arbeitslos melden (da wäre der Arbeitsvertrag zu Ende). Da für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehend, bleibt nur Arbeitslosengeld II, worauf wohl kein Anspruch besteht weil verheiratet, Mann geht arbeiten. Und ein Haus, das aber noch abbezahlt wird ist auch vorhanden. Wie wäre das finanziell? 12 Monate Elterngeld und danach? Gibt es außer dem Kindergeld noch einen Anspruch nach diesen 12 Monaten? Wird das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet, würde das 2. Jahr Elterngeld aufs Arbeitslosengeld angerechnet werden? Vielen Dank im Voraus.

von Moonchild14 am 08.04.2014, 16:39



Antwort auf: Elternzeit bei befristetem Arbeitsvetrag

Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Natürlich ist es besser, einen Job zu haben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



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