Hallo, bei mir liegt ein etwas spezieller Fall vor. Ich habe zwei Arbeitgeber (beide öffentlicher Dienst) zu je 50% in zwei verschiedenen Bundesländern (Niedersachsen und Brandenburg). Ich möchte nach dem Mutterschutz (ET ist 30.07.2015, Muschu beginnt am 18.6. an) in Elternzeit gehen und dabei die Arbeitszeit auf 20 Std. (also 50%) reduzieren. Ist es möglich, dass ich bei einem Arbeitgeber 0 Stunden arbeite und bei dem anderen 20? Oder muss ich gleichmäßig aufteilen. Gibt es da Besonderheiten bei der Elterngeldberechnung? Und muss ich zwei unterschiedliche Anträge stellen (evtl auch in beiden Bundesländern?). Die Damen von der Elterngeldberatungsstelle waren mit den Fragen doch etwas überfordert und konnten meine Fragen nicht beantworten. Danke und schöne Grüße Allie
von Allie83 am 15.04.2015, 10:01