Hallo Frau Bader, Ich habe eine Rückfrage zu Ihrer Antwort. Wir wollten die Elternzeit unsere Zwillinge , geb. 09/2014 wie folgt aufteilen: 1. Jahr - Elternzeit Kind A 2. Jahr - Elternzeit Kind A 3. Jahr - Elternzeit Kind B 4. Jahr - Elternzeit Kind B 5. Jahr - Elternzeit Kind A Unser bisheriger Erstantrag für Elternzeit geht bis zum Ende des 2. Jahres. Ich möchte das 3. Jahr beantragen. Ist das tatsächlich genehmigungspflichtig, wenn ja wann? Sie hatten diese Frage bereits einmal mit den möglichen 5 Jahren beantwortet, sind es jetzt nur noch 4? Viele Grüße und danke dass Sie sich nochmal die Zeit nehmen. Mimi
von Mimi987 am 07.12.2015, 14:35