Hallo Frau Bader, ich werde im JAnuar Mutter und beschäftige mich mit der Frage des Wiedereinstiegs in "meinen alten Job" (Stellv. Geschäftsleitung, Abteilungsleiter Einzelhandel). Ich befinde mich wg. einer Freistellung vom Arzt bereits seit Juli zu Hause (wurde vom AG natürlich nicht gern gesehen) und werde in der Firma von einem Mitarbeiter vertreten. Fragen habe ich zu folgendem Saachverhalt: 1. ist es ratsam gleich 3 J EZ mit zusätzlicher Absichtserklärung auf Teilzeittätigkeit (25-30 h) anzumelden, wg dem Kündigungsschutz & Recht auf den alten Arbeitsplatz nach EZ? 2. auf was ist meinerseits bei dieser Einreichung zu achten, damit mir mein AG wie ich befürchte keinen Strick daraus dreht? 3. ist es aus betriebl. Gründen möglich mir meinen TZ-Wunsch pauschal abzulehnen (ZB: ist als Abteilungsleiter generell nicht machbar, denn der muß ja immer da sein 8-20 Uhr), welche Nachteile ergeben sich hieraus? (sicher erst in Jahr 3, da in Jahr 1 EZ-Geld und im Jahr 2 zur Not ALG gewährt wird) 4. falls mir der TZ-Wunscvh gewährt wird, muß mir der AG meine alte Stelle geben (als TZ-Abteilungsleiter) und wird das Gehalt nur "runtergerechnet" oder kann er mir eine komplett andere und gerinere Tätigkeit z.B. Kassenkraft auf 400€ Basis zuweisen? Falls ja kann ich die einfach ablehnen, weil ich damit finanziell nicht auskomme , bzw. mich diese Tätigkeit in meiner "Vita" runterreißt, ich bin Dipl. Ing.? Ist die AG- Pflicht mir eine TZ-Stelle an der Kasse anzubieten damit schon erfüllt? 5. in wie weit muß der AG auf meine "Wunscharbeitszeit" eingehen? Ich frage hier auch auf Grundlage der Kindesbetreuung... Generell gilt Schichtarbeit Mo-Sa 7-20.30 Uhr incl. nächtlicher Alarmbereitschaft, bei Bedarf So-Arbeit, Überstunden von Jetzt auf gleich nach Zuruf. Für eine schnelle Bearbeitung meiner Fragen bin ich IOhnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Kirstin.
von Kirstin_77 am 18.11.2011, 11:09