Elternzeit, Weiterbildung und Rückzahlung der Kosten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit, Weiterbildung und Rückzahlung der Kosten

Liebe Frau Bader, derzeit mache ich eine sog. Seiteneinsteigerausbildung, das ist ein möglicher Weg, das Referandariat ohne 1. Staatsexamen durchzuführen. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre. Bei meiner Einstellung war von dieser Weiterbildungsmaßnahme keine Rede, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Durch die Weiterbildung musste ich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Unsere Schule besteht aus 2 verschiedenen Schularten, in der einen darf ich auch ohne diese Ausbildung unterreichten, in der anderen Schulart nicht. Nun soll ich eine Vereinbarung mit meinem AG treffen, die vorsieht, dass ich 100 € pro Monat Zuschuss zu den Fahrtkosten bekomme (mit Rückzahlungsklausel) und dass bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch mich sowie bei Nichtbestehen auch eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. Sollte ich die Ausbildung nicht bestehen, kann zudem das Arbeitsverhältnis nicht aufrecht erhalten werden. Nun planen wir aber ein 2. Kind, für das ich gerne wieder 1 Jahr zuhause bleiben würde. Ich weiß nicht, ob eine Unterbrechung der Ausbildung so ohne weiteres möglich ist. Kann dann der AG trotzdem das Geld von mir zurückverlangen? Und: darf er mir bei Nichtbestehen so einfach kündigen, auch wenn ich im anderen Schulteil, in dem ich letztes Schuljahr schon tätig war, ohne weiteres arbeiten dürfte? Ich stelle diese Frage auch aus dem Grund, weil ich heute noch nicht aubschätzen kann, ob Ausbildung, 50%-Stelle und Familie mit Mann, der sehr viel unterwegs ist, kompatibel sind. Ich mache die Seiteneinsteigerausbildung eigentlich mehr auf Druck des AG. Über einen Rat würde ich mich sehr freuen. Danke! Manuela

Mitglied inaktiv - 21.09.2008, 14:06



Antwort auf: Elternzeit, Weiterbildung und Rückzahlung der Kosten

Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2008



Antwort auf: Elternzeit, Weiterbildung und Rückzahlung der Kosten

Entschuldigung, Frau Bader, Sie haben natürlich Recht. Ich habe meine Frage weiter oben nochmals allgemein gestellt. Mit freundlichen Grüßen Manu

Mitglied inaktiv - 25.09.2008, 08:47



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