Frage: Elternzeit-Verlängerung

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im August 2008, wenn ich vor Ende wieder schwanger werde, verlängert sich die Elternzeit dann ab 2008 nochmals um 3 Jahre oder 3 Jahre ab Zeitpunkt der Geburt des 2.Kindes? Und bleibt der Kündigungsschutz, bzw. mein Anspruch auf meine Vollzeitstelle die ich vorher hatte solange bestehen? Vielen Dank für ihre Antwort. Schöne Grüße sundaygirl

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 21:57



Antwort auf: Elternzeit-Verlängerung

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2006



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