Guten Tag Frau Bader,
am 14.juni ändert meine 3 Jährige Elternzeit. Am 4.10 fängt mein nächster Mutterschutz an. Falls der Arbeitgeber momentan keine Stelle für mich zur Verfügung hat, was kann ich dann machen? - ich wollte bereits nach dem 2. Jahr wieder meine Stelle antreten aber leider auf Grund einer Neuausrichtung meiner Abteilung wurde meine Stelle nach Marokko verlegt. Aus dem Grund und weil wir noch keinen Kita-Platz hatten, habe ich die Elternzeit um 1 Jahr verlängert. Wie kann ich die 3Monate bis zum Mutterschutz überbrücken. Gibt es auf Grund von corona Pandemie eine Ausnahme?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
AMK_17.20
am 14.05.2020, 09:52
Antwort auf:
Elternzeit Verlängern
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, wollen Sie VZ arbeiten Dann haben Sie aufgrund des Vertrages Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle.
Der AG kann ohne Probleme kündigen, wenn der Betrieb nicht mehr als 15 AN hat. Ansonsten nur nach dem KSchG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2020
Antwort auf:
Elternzeit Verlängern
Nein. Ob der AG eine Stelle hat oder nicht spielt auch keine Rolle, er hat eine zu haben. Den du hast Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz wenn die EZ endet. Hat der AG das nicht, muss er schauen ob er entweder dich bezahlt freistellt oder wenn er das OK vom Amt bekommt dich kündigt.
ich würde also mal beim AG anfragen was er da geplant hat, er hatte ja jetzt ausreichend Zeit sich darum zu kümmern. Das er dich bezahlt freistellt wäre wohl die beste Option. Viele AG stellen die Schwangeren wegen Corona aktuell frei oder ermöglichen Homeoffice.
von
Felica
am 14.05.2020, 10:48