Sehr geehrte Frau Bader ich bin beschäftigt bei einer ausländischen Firma in DE. Seit 2002 nach der Geburt meines 1. Kindes befinde ich mich durchgehend in Elternzeit./ 1. Geb 11.10.02, 2. geb. 30.06.05 3. geb. 18.10.07./Ich habe jetzt wieder 3 Jahre Elternzeit beantragt bis 17.10.2010. dem hat mein Arbeitgeber zugestimmt. Darüberhinaus habe ich um die Zustimmung für Übertragung der EZ von meinemr 2 Kind gebeten /das wären 8 Monate/. Damit ist mein AG nicht Einverstanden. Da ich weiß das mein AG das Deutsche Recht nicht kennt und sich immer von einer Beratungsfirma in alle Personellen Angelegenheiten beraten lässt, habe ich keine Möglichkeit mit meinem Chef darüber zu reden, da er so entscheidet wie Ihm geraten wird. Ich wollte die Übertragung direkt an die Elternzei anhängen um damit meiner Firma noch Möglichkeit geben mich auch zum späterm Zeitpunkt zu beschäftigen, da meine Stelle besetzt ist. Warum entscheidet man gegen die Übertragung??? Hat man Angst das wenn ich entlassen werde mir auch für die Zeit Abfindung gezahlt werden müsste????. Sollte ich entlassen werden steht mir für die Zeit der Elternzeit auch Abfindung zu ??? Habe ich noch irgendeine Möglichkeit meine Arbeitgeber zu bitten die Übertragung 2010 bevor ich wieder in Arbeitsleben eintretten wollte neu zu behandeln/Überdenken falls zu diesem Zeitpunkt keine Stelle für mich frei wäre aber in ein Paar Monaten???? Wäre auch dann bereit nicht die ganze Übertragung zu beanspruchen - es liegt mir viel an meiner alten Arbeit. Hätte ich auch Recht auf Übertragung der 3 Monate aus meiner 1 Elternzeit??? Noch eine Frage meine Firma beschäftigt an Standort Frankfurt 14 Arbeiter, hat aber in DE noch 4 Niederlassungen mit jeweils 1 bis 2 Mitarbeiter, Muterkonzern sitz in PL, mein direkter Chef ist für DE, Östereich und die Schweiz zuständig. Habe ich nach der Elternzeit Anrech auf Teilzeit???? Danke für Ihre Antwort JP
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 11:33