Hallo,
ich will für direkt nach dem MuSchu Elternzeit beantragen. Habe gelesen, 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit müsste ich diese beantragen; d.h. ja in der Woche nach der Geburt. Aber was ist, wenn mein Kind 2 Wochen später als geplant zur Welt kommt - dann wären das ja nur 6 Wochen?
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 11:16
Antwort auf:
Elternzeit Frist
Hallo,
werfen Sie EZ und Mutterschutz durcheinander?
Mutterschutz: immer mind. 14 Wochen (mehr bei Mehrlingen u Frühchen), wenn das Kind später kommt, entsprechend mehr
EZ: Frist 7 Wochen, also wenn das Kind 1 Woche alt ist. Selbst wenn es später kommt bleibt die Frist 1 Wo. nach Geburt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2008
Antwort auf:
Elternzeit Frist
Der MuSchu nach der Geburt geht IMMER mind. 8 Wochen. Wenn das Kind nach ET kommt, verlängert sich eben der Muschu um diese Tage.
Es bleiben also immer auf jeden Fall 7 Wochen :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 10:30