Liebe Frau Bader, mein Mann und ich planen für 2 Jahre nach Neuseeland zu ziehen. Unsere Kinder werden dann 2,5Jahre alt sein und ein weiteres 1Jahr. Wir wollen das beide in Form von Elternzeit machen. Mein Mann würde von seiner Arbeit in Deutschland in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Neuseeland für max.. 30h mit Verdienst arbeiten. Danach geht er hier wieder in seinen Job zurück. Der AG stimmt dem zu. Ich würde mich dort um die Erziehung kümmern, aber nicht arbeiten. Anschließend gehe ich auch wieder in meinen Job in Deutschland zurück. Folgende Fragen ergeben sich nun: 1. Bekommen wir weiter Kindergeld? (Unser Wohnsitz ist ja dann nicht hier) 2. Bleiben wir hier gesetzlich versichert? Unser Job ruht ja jeweils nur...aber mein Mann arbeitet dort schließlich steuerpflichtig und wir sind ja 2 Jahre weg. Oder müssen wir uns temporär anders (vor Ort?) versichern? 3. Kann ich Elterngeld für das zweite Kind auch dort beziehen (z.B. Elterngeld Plus für 2 Jahre, also für das zweite Lebensjahr des Kindes dann dort das Elterngeld Plus weiter erhalten), oder steht mir dass dann im Ausland wohnend nicht mehr zu, obwohl ich dort gar nicht arbeite? Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen!
von Frieda1986 am 26.10.2018, 07:47