Frage: Elternzeit 1 Jahr beantragt

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich an sie da ich am verzweifeln bin. Mein Sohn ist am 11.01.2013 auf die Welt gekommen. Hier habe ich bei meinem Arbeitgeber eingereicht 12 Monate in Elternzeit zu sein und seit dem 13.01.2014 arbeite ich 15 Stunden die Woche in Elternzeit. Mein Mann hat zwei Monate die er auf unseren Sohn aufpasst (11.01.2014 - 10.03.2014) nun sieht es nicht gut aus mit einem Kita Platz eins Rückmeldung bekommen wir erst zwischen dem 01.02.14 - 15.02.14. Ich habe bereits telefonisch vor drei Monaten bei meinem Arbeitgeber um eine Verlängerung der Elternzeit gebeten die mir mit der Begründung es wird fest mit mir gerechnet ablehnend wurde. Gibt es keine Möglichkeit doch noch auf meinen Sohn aufzupassen und die Elternzeit zu verlängern bin ich wirklich gezwungen zu kündigen? Es gibt wirklich niemanden der auf unseren Sohn aufpassen könnte. Tagesmütter Wollen mehr als drei Stunden auf ihn aufpassen und das ist nicht in meinem Sinne. Es stellt sich alles sehr schwierig heraus. Vielen Dank für eine Rückmeldung

von Sandyffm am 18.01.2014, 20:20



Antwort auf: Elternzeit 1 Jahr beantragt

Hallo, es besteht leider kein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: Elternzeit 1 Jahr beantragt

Wenn du jetzt 15 Stunden in Elternzeit machst. Wie lang geht denn diese Elternzeit? Wenn du insgesamt weniger als 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast, kann der AG die Verlängerungen ablehnen... Wenn du nicht möchtest, dass jemand mehr als 3 Std auf dein Kind aufpasst. Wie soll das funktionieren? Du hast doch auch Wegezeiten? Wenn du drei Stunden am Tag arbeiten bist, müsste doch das Kind für min 3,5 Std bei der Tagesmutter sein. Auch wenn du nur eine Wegezeit von 10 Minuten hättest. Ich kann mir das grad so gar nicht vorstellen... Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.01.2014, 20:53



Antwort auf: Elternzeit 1 Jahr beantragt

Wir kannst Du in Elternzeit arbeiten wenn diese doch abgelehnt wurde ? Du schreibst von Tagesmütter. Die betreuen wollen und keine Möglichkeit der Betreuung. Sorry,aber das ist total widersprüchlich, dann ist also doch Betreuung da. Wenn Du nicht arbeiten willst dann musst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der AG kann aber auch auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Du hast einen Vertrag an den Du Dich halten musst.

von Sternenschnuppe am 19.01.2014, 01:39



Antwort auf: Elternzeit 1 Jahr beantragt

Verstehe ich auch nicht ganz. Zumal die KiTa in der Regel auch Mindestzeiten hat. Die werden dir wohl auch einen Vogel zeigen wenn Du das Kind nur für 2 Std bringst. das ist auch Blödsinn gegenüber dem Kind. Da ist eine Tagesmutter echt sinniger. Die ist auch flexibler. Und, aus eigner Erfahrung kann ich Dir sagen, jeden Tag kurze Zeiten sind besser als wenn du 2-3 lange Tage machst. Bei der Kita wird man dir das ebenso sagen. Ansonsten, wenn Du nicht arbeiten kannst, weil keine Betreuung, dann mußt Du kündigen. Es scheint ja so, das du diese Teilzeit für die Elternzeit angemeldet hast, kannst du dieses nicht gewähren, damm bist du auf das OK des AG angewiesen. Er kann der Änderung zustimmen, muß es aber nicht. Und das es jetzt im Februar Probleme geben könnte wegen Kita - das muß doch im Vorfeld klar gewesen sein. Kitastart in den meisten Gegenden ist nun einmal August. Hier werden im laufenden Jahr nur im absouten Ausnahmefall Kinder aufgenommen. Ab August, sprich nach den Ferien beginnt dann die Eingewöhnung - und da kommen dann die Kinder nach und nach hinzu. Auch das weiß man im Vorfeld und muß dann halt entsprechend Vorsorge tragen. War für mich ein weitere Grudn warum Tagesmutter, da kann er dann nämlich solange hin bis er "dran ist".

Mitglied inaktiv - 19.01.2014, 11:11



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