Hallo Frau Bader, meine Frau erwartet im Mai 2015 ein Kind! Ich will dann ab Geburt (mit ihr zusammen) in Elternzeit gehen und ich werde ab Geburt Elterngeld beantragen. (weil mein Elterngeld etwas höher sein wird) Jetzt plane ich, aber schon VOR der Geburt, nämlich im März 2015 in Elternzeit zu gehen. Das wäre möglich, wenn ich die Elternzeit für ein Geschwisterkind nehme. (Ich hatte bei dem schon mal eine Elternzeit, kann aber ja bis zum 3. Lebensjahr noch einmal eine "Auszeit" nehmen) FRAGE: wenn ich also eine Elternzeit für mein (jetzt) 2 jähriges Kind anmelde (Beginn 01.0315 bis zu seinem 3. Geburtstag im Juni 2015) - kann ich dann trotzdem ab Mai (ab Geburt des neuen Babys) Elterngeld für das neu geborene Kind beziehen??? Danke + Gruss
von Schneebacke am 26.11.2014, 10:28