Sehr geehrter Frau Bader,
es kann sein, dass mein Mann beruflich für ca. 2-3 Jahre in die Türkei versetzt wird. Dies wäre dann kurz vor der Geburt unseres Kindes. Mann arbeitet für ein deutsches Unternehmen und würde seinen deutschen Arbeitsvertrag behalten.
Ich arbeite noch derzeit Vollzeit. Würde meinem Mann dann aber nachfolgen für die Elternzeit und mit ihm in der Türkei wohnen.
(Ich bin Deutsche und mein Mann ist Belgier.)
Hätte ich in diesem Falle ein Anrecht auf das deutsche Elterngeld, wenn wir während der Elternzeit im Ausland leben??
P.S.: Macht es einen Unterschied wo das Kind auf die Welt kommt? Dtld. oder Türkei)
Vielen herzlichen Dank
Viktora
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 18:35
Antwort auf:
Elterngeldberechtigung im Ausland??
Hallo,
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben (gem. § 9 AO mehr als 6 Mo.),
y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in
einem Haushalt leben,
y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung
zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
oder einer Beschäftigung in Deutschland und für
ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen
(siehe § 1 Abs. 7 BErzGG).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2007