Frage: elterngeldberechnung

habe nochmal eine frage ;)) Ich bin seit juni2013 in Elternzeit(für 1jahr also bis juni 2014). Nun bin ich erneut schwanger und entbindungstermin ist Ende Juni. Also bin ich ab juni 2014 wieder in EZ. Verstehe nicht ganz wie das Elterngeld funktioniert. ; ( man nimmt ja die 12monate VOR der Elternzeit. Aber ich war ja jetzt ca 1jahr lang in Ez. Also geht man von dem Gehalt vorm Elterngeld aus oder? Ich habe davor mit Steuerklasse 3 gearbeitet und nun seit 8Monaten seitdem ich in EZ bin habe ich die Steuerklasse 5. bekomme ich jetzt 67prozent von dem Gehalt was ich vor Ez also 2013 verdient habe mit Steuerklasse 3 oder was ich ab juni2014 verdienen würde mit Steuerklasse 5? lg..dankee dankee

von TinaTuna am 22.04.2014, 13:44



Antwort auf: elterngeldberechnung

Kennst dich ja perfekt aus ;*

von TinaTuna am 22.04.2014, 13:47



Antwort auf: elterngeldberechnung

Bin überfragt :-) Aber da bei Dir automatisch das Netto vor dem ersten Kind genommen wirst ist die jetzige LSK egal denke ich. Das Elterngeld wurde ja auch nicht weniger als Du in die 5 gegangen bist. Und es kann Dir keiner nachweisen dass Du nicht wieder ohne Schwangerschaft die 3 genommen hättest. + 10% Geschwisterbonus kommt auch noch hinzu. Die Gretchenfrage bleibt ob Du wechseln willst um höheres Elterngeld zu erhalten.Denn die aktuelle Elternzeit solltest Du zum Tag vor neuem Mutterschutz abbrechen, dann bekommst Du die 14 Wochen Mutterschutz volles Gehalt. Ist die Rechenfrage Du durch LSK 3 mehr raus hast als Dein Mann verliert in der Zeit ?

von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 17:46



Antwort auf: elterngeldberechnung

Wenn die Kinder so dicht aufeinander sind, so dass nur die Elterngeldbezugszeit dazwischen liegt, dann werden zur Berechnung des neuen Elterngeldes genau die gleichen Monate herangezogen wie beim ersten Kind. Und dann zählt auch die Steuerklasse aus der "alten" Zeit. Hinzu kommen 10% Geschwisterbonus! Wenn du die laufende Elternzeit pünktlichen zum Beginn des neuen Mutterschutz beendest, bekommst du zwar kein Elterngeld mehr (für Kind 1), aber das Mutterschaftsgeld sollte höher sein als das Elterngeld. Das solltet ihr euch aber ausrechnen. Denn beim Mutterschaftsgeld wird gern die aktuelle Steuerklasse herangezogen! Und das ist bei dir ja grad die ungünstige 5. Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.04.2014, 20:47



Antwort auf: elterngeldberechnung

Ihr seid echt süß! !! Lieben Dank ;* ;* Ich muss dann einfach ein brief an AG schteiben, dass ich ein Tag vor Mutterschaftsschutz die Ez beende. wann muss ich das machen? Kann ich jetzt schon den Brief abschicken? Mein mutterschaftsschutz beginnt am 23.05. gibst da ein Formular was ich ausfüllen muss oder schreibe ich das einfach so rein?

von TinaTuna am 23.04.2014, 14:17



Antwort auf: elterngeldberechnung

Das übliche was man dann vom FA bekommt. Wie beim ersten Kind. Für AG und Krankenkasse. Nicht vergessen der Elterngeldstelle Bescheid zu geben. Und online mal fix ausrechnen ob der Mutterschutzlohn bei LSK 5 höher ist als das Elterngeld jetzt was aufgrund der LSK3 berechnet gezahlt wird.

von Sternenschnuppe am 23.04.2014, 15:15



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