Hallo,
ich habe 2 Fragen zu der Berechnung:
1) Gilt der Termin der Geburt oder das Datum im Mutterpass?
2) Unser Termin ist der 1. August, wenn wir jetzt im Januar Heiraten, wäre Steuerklasse 5 ab Februar bei meiner Frau gültig, das wären dann bis (August?) 7 Monate und wir würden profitieren, oder nicht?
Vielen Grüße
von
svep
am 20.01.2014, 11:00
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Hallo,
1. Geburt
2. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2014
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Kommt darauf an!
Kommt das Kind bevor der Mutterschutz beginnt, dann der Monat vor der Geburt (und dann 12 Monate rückwärts).
Kommt das Kind innerhalb des Mutterschutzes, der Monat vor dem Mutterschutzbeginn (12 Monate rückwärts...)
2. Ist der 1. August der Geburtstermin? Dann beginnt der Mutterschutz im Juni. Dann ist zunächst relevant Mai 2014 bis Juni 2013 (rückwärts)
Wenn ihr im Januar heiratet und im Februar (auf dem Lohnzettel) die neue Steuerklasse habt, sind das nur 4 Monate. Das reicht nicht für das Elterngeld. Fürs Mutterschaftsgeld aber!!!!
Ihr könntet auf Antrag den Mutterschutz nicht ausklammern lassen. Kommt das Kind aber schon am 31.07. oder eher, passt das wieder nicht (wobei 6 Monate schon reichen würden).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.01.2014, 11:07
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Vielen Dank für die Erklärung.
Dann lohnt sich die Steuerklassenumstellung nicht wirklich, bzw. ist "riskant" da es gut passieren kann das das Kind früher kommt. Dann hätten wir vorher weniger gesamt Netto und später keine Vorteile beim Elterngeld.
Dann wäre es wahrscheinlich sinnvoller das Sie die schlechtere Steuerklasse nach der Geburt nimmt. Damit bei dem größerem Gehalt mehr Netto kommt.
Was für einen Einfluss gibt es beim Mutterschaftsgeld?
von
svep
am 20.01.2014, 13:19
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Beim Mutterschaftsgeld werden die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen. Hat man da - aufgrund der Hochzeit - eine gute Steuerklasse....
Eine abwägige Steuerklasse zB bei
Verdienst Sie: 1200 Euro/ Er: 2500
Steuerklasse Sie 3/Er 5
würde vielleicht Nachfragen nach sich ziehen.
Die Standardaufteilung 4/4 normalerweise nicht.
Daher gibt es eigentlich keinen Grund für Sie 5/Er 3.
(ich würde die Klassen in dem Fall auch nicht nach der Geburt ändern, sondern erst im nächsten Jahr)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.01.2014, 13:25