Hallo Frau Bader, danke für Ihre heutige Antwort. Meine Frage zielte auch eher darauf ab, ob es überhaupt eine Chance gibt, dass sonstige Bezüge wie 2 Mal im Elterngeld-Bezugszeitraum gezahlte Überstunden oder die einmal im Bezugszeitraum gezahlte Erfolgsbeteiligungen in die Berechnung eingehen. Was meinen Sie dazu? Freundliche Grüße C. Böckmann
von carmikaze am 06.01.2014, 14:56