Guten Tag, Frau Bader. Ich bin Beamtin und derzeit in Elternzeit teilzeitbeschäftigt (24,6Std). Ich erwarte im Juli 08 unser zweites Kind und beabsichtige, nach dem Mutterschutz wieder in TZ (20,5Std) zu arbeiten. Jetzt habe ich in einer Zeitschrift gelesen, dass man trotz des Gehaltes aus der Teilzeitbeschäftigung den Sockelbetrag in Höhe von 300€ erhält, da man ja weniger als 30Std. arbeitet. Ist das so richtig?? Vielen Dank im voraus verena
Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 16:45